Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung.Die Bundesärztekammer ist jedoch keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts sondern ein nicht eingetragener Verein. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der 400.562 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31. Dezember 2005) in Deutschland.
Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern (diese hingegen sind gesetzliche errichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts) wirkt die Bundesärztekammer am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit. Die Bundesärztekammer unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der ihr unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen.
Die Kammergesetze der Länder verpflichten die Angehörigen der so genannten verkammerten Berufe zur Mitgliedschaft in ihren regionalen Apotheker-, Zahnärzte- oder Ärztekammern. Der einzelne Arzt gehört somit der Bundesärztekammer lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an. Der einmal jährlich stattfindende Deutsche_Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer.
Die Bundesärztekammer ist Herausgeber des deutschen_Ärzteblatts, daß zu abonnieren jedes Mitglied der Bundesärztekammer verpflichtet ist.
Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen_Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche_Zentrum_für_Qualität_in_der_Medizin (ÄZQ).
Sitz der Bundesärztekammer ist Berlin. Präsident ist Jörg-Dietrich Hoppe mit einer Amtszeit bis 2011.
Siehe auch: Gesundheitspolitik, Gesundheitswesen, Ärztevereinigung, Deutscher Ärztetag
Weblinks
• Webseite der Bundesärztekammer
• Seite der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer

