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Buchhändlergilde
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Buchhändlergilde
Die ersten Copyrightregelungen waren staatlich verliehene Monopolrechte in der Folge der Erfindung der
Druckerpresse im ausgehenden
15. Jahrhundert und dienten vornehmlich
Zensurzwecken. Ausgehend von
Venedig, das bereits
1476 Druckprivilegien für bestimmte Bücher verlieh, verbreitete sich diese Praxis über England in ganz Europa.
Das britische
Copyright ermöglichte den Mitgliedern der
Buchhändlergilde, gegen eine Gebühr den Titel eines
Manuskripts eintragen zu lassen und somit das alleinige Recht zu erhalten, das Werk zu drucken. ?Copyright entstand somit als ein Kopierrecht der
Verlage, nicht als ein Eigentumsrecht der
Autoren.?
Siehe auch
Urheberrecht