Bucerius Law School
Die Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Stifters der ZEIT-Stiftung Gerd Bucerius. Organisiert ist sie als gemeinnützige GmbH. Die Hochschulleitung besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten und dem Geschäftsführer. Das Leitbild der BLS lautet: Freiheit des Denkens ? universitäre Erneuerung ? gesellschaftliche Verantwortung.
Auswahlverfahren
Für die Zulassung zum Studium ist das Bestehen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens erforderlich. Zunächst müssen hinreichende Englischkenntnisse durch einen der anerkannten, standardisierten Englisch-Tests (TOEFL, IELTS, CPE, CAE) nachgewiesen und zusammen mit dem Zeugnis der Klasse 13.1 eingereicht werden. Die zweite Stufe besteht dann aus einem ca. 5-stündigen schriftlichen Logik- und Intelligenztest mit 45-minütigem Essay-Teil. Dessen Ergebnis wird mit den Schulnoten aus 13.1 verrechnet. Die besten 200 Kandidaten des schriftlichen Tests werden dann zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen, welches jedes Jahr Mitte Juli in Hamburg stattfindet. Letztlich werden ca. 100 Kandidaten aufgenommen.
Studium und Lehre
Das Studium dauert einschließlich der Vorbereitung auf die Erste_Juristische_Prüfung vier Jahre und ist in zwölf Trimester gegliedert. Das 7. Trimester erfolgt dabei in Form eines Auslandsstudiums an einer von derzeit ca. 80 ausländischen Partneruniversitäten. In den Ferien sind teilweise Praktika zu absolvieren, wobei insbesondere die Förderer der Universität hochkarätige Praktikumsplätze zur Verfügung stellen.
Die 17 Lehrstühle der Hochschule teilen sich auf die Bereiche Zivil- und Privatrecht (6), Öffentliches Recht (5), Strafrecht (3), Steuerrecht (1), Grundlagen des Rechts (1) und Master of Law and Business (1) auf.
Das Studium führt zur Ersten_Juristischen_Staatsprüfung mit dem zusätzlichen akademischen Abschluss des Baccalaureus Legum (LL.B.). Die Hochschule besitzt außerdem das Promotions- und Habilitationsrecht. Seit 2006 bietet die Bucerius Law School zudem einen Graduiertenstudiengang zum Master of Law and Business in Kooperation mit der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU), Vallendar, an.
Neben der umfassenden juristischen Ausbildung legt die Hochschule besonderen Wert auf das obligatorische Studium Generale sowie einen fremdsprachlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt. Zur Vorbereitung auf die Juristische Staatsprüfung bietet die Bucerius Law School ein eigenes Examensvorbereitungsprogramm (EVP) an. Trotz Ihres geringen Alters erreicht die Bucerius Law School bereits zahlreiche Spitzen-Platzierungen in den einschlägigen Hochschulrankings. Insbesondere der für Juristen deutlich überdurchschnittliche Notendurchschnitt des ersten Absolventenjahrgangs von 11,2 Punkten in der Ersten Juristischen Prüfung stieß auf ein großes Medienecho.
Finanzierung
Der Etat der Hochschule beläuft sich im Jahr 2007 auf ca. 12,0 Mio Euro. Der Etat finanziert sich aus Studiengebühren und Zuwendungen Dritter, wobei hier vor allem die ZEIT-Stiftung hervorzuheben ist, die 2007 zu 63 % zum Etat beiträgt. Die Studiengebühren betragen 3.300,- Euro pro Trimester. Wie auch an amerikanischen privaten Hochschulen legt die Bucerius Law School dabei großen Wert darauf, dass das Auswahlverfahren strikt getrennt von der geplanten Finanzierung vonstatten geht - d.h. erst nach Angebot des Studienplatzes wird überhaupt nach dem Finanzierungswunsch gefragt. Jedem Interessenten soll unabhängig von seinem finanziellen Hintergrund ein Studium ermöglicht werden. Es besteht die Möglichkeit unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen die staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) zu nutzen. Mit dem BAföG-Bezug halbiert sich auch die Studiengebühr auf 1.650,- Euro pro Trimester. Alternativ dazu bietet die Hochschule verschiedene Finanzierungsmodelle an, insbesondere den umgekehrten Generationenvertrag, der es dem Studierenden ermöglicht, zunächst völlig ohne finanzielle Belastung zu studieren; er muss sich aber verpflichten, nach dem Eintritt in das Berufsleben 15 Jahre lang jährlich 8 % des Einkommens (minus 20% Vorsorgepauschale) an die Bucerius Law School zu zahlen - bis maximal 75.000,- Euro insgesamt (BAföG-Berechtigte erhalten auch hier pro gefördertes Trimester 50% Erlass, d.h. maximal 37.500,- Euro). Die Bucerius Law School verweist hier auch auf weitere Möglichkeiten, wie beispielsweise den speziellen Studienkredit in Zusammenarbeit mit der Hamburger Sparkasse sowie der Deutschen_Bank. Für Studenten mit Migrationshintergrund besteht zudem die Chance auf ein Stipendium der Vodafone-Stiftung, das neben der vollständigen Finanzierung der Studiengebühren auch die Lebenshaltungskosten finanziert.
Bucerius Law Journal
Das Bucerius Law Journal ist ein juristisches Online-Journal, das von Studierenden und Absolventen der Bucerius Law School herausgegeben wird. Es orientiert sich am Modell US-amerikanischer Law_Reviews, also juristischer Fachzeitschriften, die von Studierenden herausgegeben werden.
Unterstützt wird die Redaktion von einem wissenschaftlichen Beirat aus Professoren.
Das Bucerius Law Journal veröffentlicht Beiträge von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Praktikern. Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre von betreuenden Professoren zur Publikation vorgeschlagenen Arbeiten umzuarbeiten und im Bucerius Law Journal als Beiträge zu veröffentlichen.
Regelmäßiger Bestandteil ist ein internationaler Beitrag, der für deutsche Juristen Themen anderer Rechtsordnungen darstellt. In Form eines juristischen Streitgesprächs beleuchten Akademiker und Praktiker gemeinsam aktuelle rechtswissenschaftliche Fragen aus ihrer jeweiligen Perspektive. Der Rezensionsteil'' widmet sich neu erschienener juristischer Literatur.
Das Bucerius Law Journal erscheint dreimal jährlich unter der ISSN 1864-371X. Es ist als PDF-File kostenfrei im Internet erhältlich.
Weblinks
• Homepage der Bucerius Law School Hamburg
• Homepage des Bucerius Law Journals
• Beitrag zum Bucerius Law Journal im Deutschlandfunk
• Beitrag zum Bucerius Law Journal auf e-fellows.net

