Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Bruchteilsgemeinschaft
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Bruchteilsgemeinschaft
Bruchteilsgemeinschaft
Vorüberlegung:
Zwei Personen können nicht gleichzeitig
Alleineigentum an der gleichen
Sache haben. Bilden nun mehrere Personen keine
juristische Person, müssen dennoch die Rechte an der Sache geklärt sein. Es kann kein Sondereigentum an realen Bruchteilen einer Sache bestehen.
Gesetzliche Grundlagen
Die
Vollmacht erforderlich.