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Bringschuld
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Bringschuld
Der Begriff
Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen
Leistungsort und
Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem Gläubiger bringen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er
Leistungsgefahr und
Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat und der
Gefahrübergang erst beim Gläubiger erfolgt.
Siehe auch
Holschuld
Schickschuld
Obligationenrecht