Briefdrucksache
Am 1. März 1963 wurden die Briefdrucksachen eingeführt. Die Briefdrucksache stellt in der postbetrieblichen Behandlung und hinsichtlich der Gebühr eine Zwischenstufe zwischen Brief und Drucksache dar. Grundform ist die Drucksache. Beim Versand als Briefdrucksache kann sie jedoch durch folgende Zusätze in einem beliebigen Verfahren erweitert werden: Nachtragen von bis zu 10 Wörtern oder Buchstaben, Nachtragung von Ziffern in beliebiger Menge sowie Streichungen oder Unterstreichungen von Textstellen, wenn sie im Zusammenhang zum gedruckten Text stehen. Briefdrucksachen dürfen bis zu 500g schwer sein. Sie müssen wie Drucksachen offen sein und die Bezeichnung "Briefdrucksache" tragen.
Seit dem 1. April 1993 gibt es die Briefdrucksachen nicht mehr.

