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Braurecht
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Braurecht
Das
Braurecht oder
Braugerechtsame gehörte im
Mittelalter zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft (früheste verbriefte Verleihung durch Kaiser
Otto II. 974 an die Kirche zu Lüttich).
Seit dem
13. Jahrhundert ging das Braurecht großenteils an die Städte über. Die älteste deutsche Brauerordnung stammt aus
Augsburg (1155). Die letzten Reste obrigkeitlicher Brau
monopole wurden durch das
Biersteuergesetz von
1918 beseitigt.
Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den
Bierhof, gekoppelt.