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Braten (Gericht)
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Braten (Gericht)
thumb|Braten geeignetes Stück
Fleisch oder auch das fertig gegarte Fleischstück.
Das Substantiv
Braten stammt von
althochdeutsch brato für ?schieres Fleisch, Weichteile? und ist mit dem Verb
braten nicht verwandt. Dennoch wird die Bezeichnung seit dem
Mittelhochdeutschen für ?gebratenes Fleisch? verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung ist noch in Wörtern wie
Wildbret oder
Wurstbrät erhalten geblieben.