Branntwein
Der Begriff Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen hergestellten alkoholhaltigen Flüssigkeiten und deren Mischungen; im Speziellen beschränkt er sich auf Destillate aus Wein. Als Rechtsgegenstand gibt es zwei unterschiedliche Definitionen: Branntwein bezeichnet
# den nach § 130 [http://bundesrecht.juris.de/branntwmong/BJNR004050922.html#BJNR004050922BJNG000200314 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)] definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer;
# nach Art. 1 Absatz 4 der [http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1989/de_1989R1576_do_001.pdf Verordnung (EWG) 1576/89]:
::"Die Spirituose,
::*die ausschließlich durch Destillieren zu weniger als 86 % Vol. von Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86% vol eines Weindestillats gewonnen wird;
::* die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr und
::* einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist."
Hierunter fallen z.B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke.

