Brandschutzeinheiten in Brandenburg
zählt zu den in Mitteleuropa am stärksten waldbrandgefährdeten Regionen.]]Die Brandschutzeinheiten des Landes Brandenburg (Abkürzung: BSE) sind im Rahmen des Brandenburger Katastrophenschutzes konzipierte Einheiten die wegen der dortigen hohen Waldbrandgefahr geschaffen wurden. Generell ist sind sie aber auch für andere Brand- und Großschadenslagen vorgesehen.
Es existieren insgesamt 15 Einheiten. Sie haben jeweils eine Sollstärke von 1:134 (1 Einheitsführer und 134 Einsatzkräfte) und 22 Fahrzeugen.
Die Einsatzkräfte bestehen im Wesentlichen aus ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen_Feuerwehren Brandenburgs. Die Fahrzeuge sind üblicherweise in Gerätehäusern bzw. Feuerwachen dieser Feuerwehren untergebracht und werden auch für den regulären Einsatzdienst eingesetzt.
Im Einsatzfall sammeln sich diese je nach Anforderung an so genannten Sammelplätzen und begeben sich dann gemeinsam zum Einsatzort (Kolonnenfahrt). Die Einheiten sind je nach Lage innerhalb von ca. 4 Stunden zum Abmarsch bereit. Daher eignen sich diese Einheiten, um die ersten Einsatzkräfte einer Großschadenslage abzulösen bzw. weiter zu unterstützen.
Verteilung
Es existieren insgesamt 15 Einheiten in den 14 Landkreisen. Der Landkreis Oder-Spree verfügt über 2 BSE.
Geschichte
Der Strukturaufbau der Brandschutzeinheit basiert auf den Runderlass III Nr. 76/93 des
Brandenburger Innenministeriums von 1993. Gegenwärtig (2006) wird an der Struktur der Einheiten gearbeitet, um sie den geänderten Bedingungen der Aufgaben und Technik anzupassen.
Die Brandschutzeinheiten wurden unter anderem eingesetzt bei:
*dem Oderhochwasser (1997)
*dem Elbehochwasser (2002)
*einem Großbrand eines Reifenlagers bei Berlin-Schmöckwitz (2005)
*einem Brand einer Deponie in Bernau bei Berlin (2005)
*der Fussballweltmeisterschaft 2006 in Berlin (Bereitschaft/Reserve)
*diversen Wald -und Flächenbränden
Struktur
Folgende Gliederung zur Struktur einer Brandschutzeinheit wurde festgelegt:
{| class="prettytable"
|----
!Teil
!Stärke
!Ausrüstung
|----
|Einheitsführung
|1:3
|1 Führungsfahrzeug
|----
|Zug 1
|1:17
|5 Tanklöschfahrzeuge, 1 Meldekrad
/'>----
|Zug 2
|1:36
|1 LF 8-STA, 1 Meldekrad
/'>----
|Zug 4
|1:36
|1 Meldekrad
/'>----
|Versorgung
|1:1
|1 Rüstwagen 2 und einem Gerätekraftwagen I des THW.
Der "Gefahrgutzug" ist für Einsätze_mit_gefährlichen_Stoffen_und_Gütern geeignet. Er besteht aus: 1 Gerätewagen Gefahrgut, 1 ABC-Erkunder, 1 Löschgruppenfahrzeug 16, 1 Dekon-P, 1 Gerätewagen Atemschutz
Die Versorgungs- und Betreuungskomponente ist mit einem Notarztwagen und einem Großraumkrankenwagen ausgerüstet.
Ausrüstung
für eine Löschwasserförderung über lange Wegstrecken]]
Die Ausstattung der BSE mit Fahrzeugen wird durch den o.g. Runderlass geregelt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Löschgruppenfahrzeug LF_8-TS8-STA maßgeblich. Im Land sind nur noch sehr wenige Fahrzeuge dieser Art in den Einheiten. Inzwischen sind moderne geländegängige Schlauchwagen im Einsatz.
des Bundes-Katastrophenschutzes]]
Die Löschfahrzeuge LF 16-TS werden aus den in Brandenburg stationierten Fahrzeugen des Bundeskatastrophenschutzes integriert.
Typ "Brandenburg"]]
Weiter kommen die vom Land beschafften Tanklöschfahrzeuge TLF 16/45 (Waldbrand-TLF vom Typ
"Brandenburg") zum Einsatz.
Einige Einsatzfahrzeuge bestehen noch aus ehemaligen DDR-Feuerwehren sowie aus ehemaligen NVA-Fahrzeugen, die für den heutigen Zweck umgebaut bzw. ausgestattet wurden. Die Landkreise ersetzen diese schrittweise gegen modernere Fahrzeugtechniken.
Weblinks
• Runderlass III Nr. 76/93 - Aufstellung der Brandschutzeinheiten (PDF-Format)
• Bericht über die Brandschutzeinheit (PDF-Format)

