Fürstentum Ansbach
thumb|right|400px|Territorium_des_Fürstentum_Ansbach_(1791)Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen_Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Ungeachtet der engen familiären Bindungen seiner Landesherren zum kurfürstlichen (seit 1701 königlichen) Haus der Hohenzollern in Berlin bildete es bis 1792 ein selbstständiges Staatsgebilde. Die politischen Aktivitäten seiner Herrscher beschränkten sich dabei nahezu ausschließlich auf den Fränkischen Reichskreis und die daran angrenzenden Gebiete.
Geschichte
Entstehung und geschichtliche Entwicklung
Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf
Friedrich_VI._von_Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete dann das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich_V. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum_Kulmbach erhielt.
Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495-1515, 1557-1603 und 1769-1791), es blieb aber bis zum Ende des alten_Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/1792 an den preußischen_Staat angegliedert und mit diesem zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Noch vor der Niederlage Preußens im vierten_Koalitionskrieg fiel es 1806 durch einen von Napoleon erzwungenen Gebietstausch an das Königreich Bayern.
Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach
• I. (Brandenburg)/'>Friedrich] (Achilles] (1440-1486), ab 1457 auch Markgraf von Kulmbach und ab 1471 Kurfürst von Brandenburg
• V. (Brandenburg-Ansbach)/'>Friedrich V.] (1490-1568), ab 1511 Hochmeister des Deutschen Ordens, gründete 1525 das Herzogtum Preußen
• (Brandenburg-Ansbach)/'>Georg der Fromme] (1543?1603), ab 1557 auch Markgraf von Kulmbach und Herzog von Preußen
• Ernst (Brandenburg-Ansbach)/'>Joachim Ernst] (1625?1634)
• (Brandenburg-Ansbach)/'>Albrecht] (1667?1686)
• Albrecht (Brandenburg-Ansbach)/'>Christian Albrecht] (1692?1703)
• Friedrich (Brandenburg-Ansbach)/'>Wilhelm Friedrich] (1723?1757)
• Alexander (Brandenburg-Ansbach)/'>Karl Alexander] (Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.
Administrative Gliederung
Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):
* Hofkastenamt Ansbach
* Oberamt Burgthann
* Oberamt Cadolzburg
* Oberamt Colmberg
* Oberamt Crailsheim
* Oberamt Creglingen
* Oberamt Feuchtwangen
* Oberamt Gunzenhausen
* Oberamt Hohentrüdingen
* Oberamt Roth
* Oberamt Schwabach
* Oberamt Stauf
* Oberamt Uffenheim
* Oberamt Wassertrüdingen
* Oberamt Windsbach
Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.
Literatur
* M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5
* Gerhard Taddey: Lexikon der deutschen Geschichte, Stuttgart 1998. ISBN 3-520-81303-3
* M. Spindler, G. Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969.

