Otto Bradfisch
Otto Bradfisch (10. Mai 1903 in Zweibrücken; ? 22. Juni 1994 in Seeshaupt) war Volkswirt und Jurist, SS-Obersturmbannführer, Führer des Einsatzkommandos 8 der Einsatzgruppe_B_der_Sicherheitspolizei_und_des_SD, Kommandeur der Sicherheitspolizei in Litzmannstadt (?ód?) und Potsdam.Schule und Ausbildung
Otto Bradfisch wurde 1903 in Zweibrücken, Rheinland-Pfalz, als zweites von vier Kindern des Lebensmittelkaufmanns Karl Bradfisch geboren.
In Kaiserslautern besuchte er vier Jahre die Volksschule und anschließend das humanistische Gymnasium. 1922 legte er die Reifeprüfung ab.
An den Universitäten_Freiburg, Leipzig, Heidelberg und Innsbruck studierte Bradfisch Volkswirtschaft. Sein Studium beendete er 1926 mit der Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Innsbruck. Anschließend studierte er noch Rechtswissenschaften in Erlangen und München, um seine beruflichen Möglichkeiten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu verbessern. Die 1. juristische Staatsprüfung legte er am 17. Februar 1932 ab, die 2. am 20. September 1935.
Beruflicher und politischer Werdegang
Zunächst als Assessor bei der Regierung von Oberbayern beschäftigt, wurde er alsbald als Regierungsassessor in das Bayerische Staatsministerium des Innern versetzt.
Bereits am 1. Januar 1931 war Bradfisch der NSDAP (Mitglieds-Nr. 405 869) beigetreten. Zur Zeit seines Studiums in München war er als stellvertretender Ortsgruppenleiter in München-Freimann tätig. Am 26. September 1938 trat er der SS (Mitglieds-Nr. 310 180) als Obersturmführer bei. In den beiden vorhergehenden Jahren gehörte er dem Nationalsozialistischen_Kraftfahrerkorps an.
Auf Anregung eines Bekannten hin bewarb sich Bradfisch für den Dienst in der Gestapo, in die er am 15. März 1937 übernommen und mit der stellvertretenden Leitung der Staatspolizeistelle Neustadt_a.d._Weinstraße betraut wurde.
Am 4. November 1938 zum Regierungsrat ernannt, verblieb er dort bis zu seiner Beauftragung als Führer des Einsatzkommandos (EK) 8 im Verband der Einsatzgruppe (EG) B der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) im Juni 1941.
Führer des Einsatzkommandos 8 der Einsatzgruppe B
Die Einsatzgruppe B gehörte zu den insgesamt vier Einsatzgruppen, die beim ?Unternehmen_Barbarossa?, dem Krieg gegen die Sowjetunion, für Sonderaufgaben eingesetzt wurden. Diese Einsatzgruppe wurde vom SS-Brigadeführer und Chef des Reichskriminalpolizeiamtes im Reichssicherheitshauptamt (Amt V) Arthur Nebe geleitet, gliederte sich in die Einsatzkommandos 8 und 9, die Sonderkommandos 7a und 7b sowie das ?Vorkommando Moskau? und war der Heeresgruppe Mitte zugeteilt. Aufgabe der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD war entsprechend dem mündlichen ?Führererlass? und dem schriftlichen Befehl des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich vom 2. Juli 1941, in den eroberten Ostgebieten neben der Sicherung des rückwärtigen Armeegebietes und der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben bis zur Einrichtung einer Zivilverwaltung, die ?Sonderbehandlung der potentiellen Gegner?; d. h. deren Eliminierung. Als Gegner definierte Heydrich in dem erwähnten Befehl
:?alle Funktionäre der Komintern (wie überhaupt alle kommunistischen Berufspolitiker schlechthin), die höheren, mittleren und radikalen unteren Funktionäre der Partei, des Zentralkomitees, der Gau- und Gebieteskomitees, Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen, sonstige radikale Elemente (Saboteure, Propagandeure, Heckenschützen, Attentäter, Hetzer usw.)?.
Dieser Personenkreis wurde noch ausgeweitet auf alle ?politisch untragbaren Elemente? unter den Kriegsgefangenen und schließlich alle ?rassisch Minderwertigen? wie Juden, Zigeuner und ?asiatische Elemente?.
Zunächst für die Stelle eines Stabreferenten im Stab der EG B vorgesehen, nahm Bradfisch an einer Grundsatzbesprechung in der Grenzpolizeischule Pretzsch teil, bei der Heydrich und der Leiter des Amtes IV (Gestapo) des RSHA, Heinrich Müller, den Führern der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos in aller Deutlichkeit ihre Aufgabe erklärten. Nach der Darstellung dieser von allen Beteiligten als unrechtmäßig und verbrecherisch erkannten Bestimmung, wandte sich der ursprünglich vorgesehene Führer des EK 8, der kommissarische Leiter der Stapostelle Liegnitz Ernst Ehlers, an den Führer der EG B Nebe mit dem Wunsch, ihn von dieser Aufgabe zu entbinden. Nebe entsprach diesem Ersuchen und bestimmte als Ersatz Bradfisch als Führer des EK 8. Dieser hatte in Kenntnis der bevorstehenden Aufgaben hiergegen keine Einwände.
Das von Bradfisch vom Beginn des Russlandfeldzuges an geleitete EK 8 bestand aus sechs Teiltrupps in unterschiedlicher Personalstärke, die einem SS-Führer unterstellt waren. Die Gesamtstärke des EK 8 umfasste ca. 60?80 Mann. Entsprechend seiner bisherigen Dienststellung als Regierungsrat und Leiter der Staatspolizeistelle Neustadt a.d. Weinstraße, wurde Bradfisch als Führer des EK 8 der Angleichungsdienstgrad eines SS-Sturmbannführers verliehen.
Mit Beginn des Russlandfeldzuges am 22. Juni 1941 rückte das EK 8 im Gefolge der Heeresgruppe Mitte über Bia?ystok und Baranowicze Ende Juli 1941 in Minsk ein. Am 9. September 1941 erreichte es Mogilew, wo im Hinblick auf das Stocken der deutschen Offensive und dem bevorstehenden Winter, fester Aufenthalt genommen wurde.
Zu Art und Weise, wie das EK 8 seine befohlenen Aufgaben erfüllte und wie sie mehr oder weniger bei allen Einsatzkommandos gleich waren, hat das Landgericht München I im Urteil vom 21. Juli 1961 zum Einsatzgruppen-Prozess (Einsatzkommando 8) folgende Schilderung gegeben:
:?In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschießungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. (?) Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten - im damaligen Sprachgebrauch als "Überholung" bezeichnet - geschah in der Weise, daß die Ortschaften oder Straßenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschließend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. Die Opfer wurden dann entweder im unmittelbaren Anschluß an ihre Gefangennahme mit Hilfe von Lastkraftwagen an die vorher bereits festgelegten und vorbereiteten Erschießungsstätten transportiert oder in dafür geeigneten Gebäuden (Schulen, Fabrikgebäuden) oder an sonstigen Örtlichkeiten gefangen gehalten, bis sie dann am nächsten Tag oder einige Tage später erschossen wurden. Schon bei diesen sogenannten "Durchkämmungsaktionen" kam es zu körperlichen Mißhandlungen und in einzelnen Fällen auch zur Tötung alter und kranker Leute, die nicht mehr gehfähig waren und infolgedessen in ihren Behausungen oder deren unmittelbarer Nähe erschossen wurden.
:Die Massenerschießungen fanden jeweils außerhalb der "überholten" Stadt oder Ortschaft statt, wobei entweder natürliche Bodenvertiefungen, verlassene Infanterie- und Artilleriestellungen und vor allem Panzergräben oder von den Opfern selbst geschaufelte Massengräber als Exekutionsorte dienten. Bei den Exekutionen, die während der ersten Wochen des Russlandfeldzuges erfolgten, wurden nur Männer etwa im Alter zwischen 18 und 65 Jahren getötet, während man Frauen und Kinder offenbar zunächst noch verschonte. Spätestens ab August 1941 jedoch - bereits bei den Erschießungen in Minsk - ging man dazu über, Männer und Frauen jeder Altersstufe und auch Kinder zu töten. Nach Abschluß der Vorbereitungen wurden die Opfer, die in unmittelbarer Nähe der Erschießungsgrube von den Lastkraftwagen abgeladen wurden und auf dem Boden sitzend auf die weiteren Ereignisse warten mussten, entweder durch Angehörige des EK 8 an die Gruben herangeführt oder durch Gaßen, die von Kommandoangehörigen gebildet wurden, an die Gruben, notfalls mit Hilfe von Stockschlägen herangetrieben. Nachdem sie zunächst ihre Wertsachen und die gut erhaltenen Kleidungsstücke abgegeben hatten, sofern dies nicht bereits bei der Gefangennahme geschehen war, hatten sie sich mit dem Gesicht zum Boden in die Grube zu legen und wurden dann durch Schüße in den Hinterkopf getötet. Bei den anfänglichen Erschießungsaktionen (Bialystok, Baranowicze, Minsk), aber auch gelegentlich noch später anläßlich von Großaktionen, wurden aus den Angehörigen der Einsatzkommandos und den zugeteilten Polizisten Hinrichtungspelotons zusammengestellt, die in ihrer Stärke der Zahl der jeweils zur Erschießungsgrube getriebenen Menschengruppen entsprachen oder in einzelnen Fällen auch die doppelte Stärke besassen, so dass jeweils ein Schütze oder zwei Schützen auf ein Opfer zu schießen hatten. Diese Erschiessungskommandos, die mit Karabinern ausgerüstet waren, wurden zumeist aus Polizeiangehörigen zusammengestellt und von einem Zugführer der unterstellten Polizeieinheit entsprechend den ihm von der Führung des EK 8 erteilten Anordnungen befehligt. Bei diesen von Erschießungspelotons vorgenommenen Exekutionen kam es gelegentlich auch vor, dass die Opfer sich am Grubenrand aufstellen mußten, um anschließend in die Gruben "hineingeschossen" zu werden.
:Im Laufe des Einsatzes ging man jedoch immer mehr dazu über, die Erschießung durch Gewehrsalven abzustellen und die zur Exekution bestimmten Menschen durch Einzelfeuer aus Maschinenpistolen zu töten. Der Grund hierfür lag einmal darin, daß die Erschießung mittels Gewehrsalven verhältnismäßig lange Zeit in Anspruch nahm, zum anderen, dass die Wirkung der aus kürzester Entfernung abgegebenen Schüsse so heftig war, dass das Erschießungskommando und sonstige an den Aktionen beteiligten Personen von Blut und von Gehirnteilen der Getöteten bespritzt wurden, ein Umstand, der die ohnehin schon außerordentliche seelische Belastung der zu den Hinrichtungskommandos eingeteilten Männer so sehr steigerte, daß häufig Fehlschüsse vorkamen und dadurch eine Verlängerung der Leiden der Opfer eintrat.
:Die Erschießungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, daß die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschießenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten. Diese Art der Exekution führte allerdings zwangsläufig dazu, daß ein Teil der Opfer, auf den schlecht oder überhaupt nicht abgedeckten Leichen liegend und den sicheren Tod vor Augen, längere Zeit warten mussten, bis sie selbst den Todesschuss erhielten. In einigen Fällen wurde die Tötung der Opfer in der Weise durchgeführt, daß diese im Laufschritt an die Erschießungsstätte herangetrieben, in die Grube gestoßen und dann im Fallen erschossen wurden. Während bei den Erschießungen in Bialystok und Baranowicze, zum Teil auch noch bei den Exekutionen in Minsk, die Leichen mit Sand oder Erde mehr oder weniger gut abgedeckt worden waren, bevor die nächste Gruppe an die Grube herangetrieben oder herangeführt wurde, fand eine solche Abdeckung bei den späteren Erschießungsaktionen nur noch selten statt, so daß die nachfolgenden Opfer, soweit sie in der Grube erschossen wurden, sich jeweils auf die Leichen der unmittelbar vorher Getöteten zu legen hatten. Aber auch in den Fällen, in denen die Leichen flüchtig mit Sand oder Erde zugeworfen worden waren, spürten die nachfolgenden Opfer die Körper ihrer getöteten Schicksalsgenossen, deren Körperteile häufig noch aus der dünnen Erd- oder Sandschicht herausragten. Ein Arzt wurde zu den Exekutionen nicht hinzugezogen. Falls eines der Opfer noch Lebenszeichen von sich gab, wurde ihm von einem Angehörigen des Kommandos, zumeist einem Führer, mit der Pistole ein Nachschuß verabreicht.
:Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so daß für die in unmittelbarer Nähe der Erschießungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit - dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar -, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschiessungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten.
:Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefasst in den Tod.?
Bradfisch war als Führer des EK 8 verantwortlich für alle Maßnahmen und Exekutionen. Teilweise hat er die Exekutionen selbst geleitet und in Einzelfällen auch eigenhändig geschossen. Beispielhaft seinen genannt:
*Bia?ystok, zwei Erschießungsaktionen von mind. 1100 Juden und bolschewistischen Funktionären
*Baranowicze, zwei Erschießungsaktionen von mind. 381 Juden
*Minsk, sieben Judenerschießungen von mind. 2000 Menschen
*Mogilew, acht Erschießungsaktionen von wenigstens 4100 jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie russischen Kriegsgefangenen
• Bobruisk]],' target='blank'>Großaktion, bei der mind. 5000 jüdische Männer, Frauen und Kinder erschossen wurden.
Über die Tätigkeit seines Einsatzkommandos hatte Bradfisch der übergeordneten Einsatzgruppe B zu berichten, die diese zusammengefasst mit denen der anderen Einsatzkommandos an das RSHA sandte. Dort wurden vom Amt IV A die einzelnen Meldungen zu den sog. Ereignismeldungen komprimiert.
Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD
Bradfisch war bis März 1942 als Leiter des EK 8 tätig. Am 26. April 1942 wurde er in das von den Nazis "Litzmannstadt" genannte Kriegsgefangenschaft befindlich, wurde er englischer Gewahrsamkeit übergeben und bereits im August 1945 entlassen.
Nachkriegszeit
Bis 1953 konnte Bradfisch unter dem Namen Karl Evers seine wahre Identität verbergen. Er war anfangs in der Landwirtschaft und später im Bergbau beschäftigt. Als Versicherungsangestellter in Kaiserslautern, zuletzt bei der Hamburg-Mannheimer_Versicherung als Bezirksdirektor, nahm er wieder seinen richtigen Namen an.
Am 21. April 1958 wurde Bradfisch vorläufig festgenommen und mit Urteil des Landgerichts I München vom 21. Juli 1961 Az.: 22 Ks 1/61 wegen eines in Mittäterschaft begangenen Verbrechens der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 15.000 Fällen zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. 1963 wurde er in Hannover zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Aus seiner am 23. November 1932 geschlossenen Ehe gingen drei Kinder hervor, von denen das jüngste in ?ód? geborene Mädchen auf der Flucht vor den russischen Truppen umkam.
Literatur
*Krausnick, Helmut und Wilhelm, Hans-Heinrich: Die Truppe des Weltanschauungkrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938 - 1942, Stuttgart 1981, Deutsche Verlags-Anstalt, ISBN 3421019878
*Klein, Peter (Hg.): Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD'', Edition Hentrich, Berlin 1997, ISBN 3894682000
Weblinks
• Biographie und Bild von Bradfisch (italienisch)

