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Brückenklausel
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Passerelle-Regelung
Die
Passerelle-Regelung, auch
Brückenklausel genannt, bezeichnet ein neues Verfahren, das bei Zustandekommen des
europäischen_Verfassungsvertrages den nationalen Parlamenten (in der
Bundesrepublik Deutschland dem
Bundestag und dem
Bundesrat) mehr Mitentscheidungsbefugnisse im Bereich des qualifizierten Mehrheitsentscheids gegeben hätte. Es wären dann unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsakte, die in der
EU mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, schon durch einen einzelnen Staat blockierbar und somit käme dieser qualifizierte Mehrheitsentscheid in der EU nicht mehr zum Tragen.
Weblinks
[http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/verfassung/deutschland3.shtml Deutsches Beiwerk zur EU-Verfassung]