Botschaftsrat
Botschaftsrat (engl. Counsellor, frz. Conseiller, span. Consejero) ist die Bezeichnung für eine Rangstufe im auswärtigen_Dienst.Deutschland
Im deutschen Auswärtigen_Amt entspricht er einem Beamten der Besoldungsstufe A_15 entsprechend einem Regierungsdirektor in der Öffentlichen_Verwaltung oder einem Studiendirektor an Schulen.
Kommt der Beamte vom Auslandsposten in die Zentrale des Auswärtigen Amtes nach Berlin zurück, trägt er nicht mehr den Titel Botschaftsrat, sondern ist dann Vortragender_Legationsrat. Die nächste Stufe ist die des Botschaftsrats Erster Klasse oder Vortragenden Legationsrats Erster Klasse, was der Besoldungsstufe A_16 bzw. B_3 entspricht. Er ist dann in der Regel Referatsleiter.
An kleineren Vertretungen wie Panama-Stadt oder Ulaanbaatar ist der Botschaftsrat oft der Ständige_Vertreter des Botschafters. Ist dieser abwesend und außerhalb des Gastlandes, rückt der Ständige Vertreter in die Funktion des Geschäftsträgers. An größeren Botschaften - wie etwa in Washington_D.C., Moskau oder bei der Ständigen_Vertretung bei der Europäischen_Union in Brüssel - arbeitet eine größere Anzahl von Botschaftsräten, i. d. R. als Referenten innerhalb bestimmter Abteilungen (Politik, Wirtschaft, Kultur u. a.).
Siehe auch
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland

