Föderation Bosnien und Herzegowina
Flagge und Wappen der Föderation Bosnien und Herzegowina wurden vom [http://www.ccbh.ba Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina] in seiner [http://www.ccbh.ba/eng/odluke/povuci_pdf.php?pid=43893 Entscheidung U-4/04] am 31. März 2006 für verfassungswidrig erklärt. Die Föderation hat diese Entscheidung bisher noch nicht umgesetzt.
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|valign="top" | Amtssprachen /'>| Kroatisch, Serbisch
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| Hauptstadt /'>| Republik
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| Regierungschef /'>|
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| Einwohnerzahl /'>| 2.323.339 (amtliche Schätzung 31. Dezember 2003)
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| Bevölkerungsdichte || 89 Ew. pro km²
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| Zeitzone /'>| Dayton-Vertrag (Dayton Friedensabkommen von 1995) anerkannten Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina. Die zweite Entität ist die Republika Srpska. Hauptstadt der Föderation Bosnien-Herzegowina ist Sarajevo.
Bevölkerung
Die Föderation hat 2,3 Millionen Einwohner, darunter 1,7 Millionen (72,9 %) Bosniaken, 500.000 (21,6 %) Kroaten, 100.000 (4,5 %) Serben und etwa 25.000 (1,0 %) Sonstige (u. a. Bosnische_Roma_und_Sinti). (amtliche Schätzung für den 31. Dezember 2003).
Die Bosniaken stellen die absolute Mehrheit im östlichen Teil Mittelbosniens, im nordöstlichen Teil Bosniens und im zur Föderation gehörenden Teil Westbosniens, die Kroaten im westlichen Teil der Herzegowina. In den beiden Kantonen mit Sonderstatus (Neretva-Tal in der Herzegowina und ein Teil Mittelbosniens) sind die Mehrheitsverhältnisse von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Siehe auch: Zusammensetzung_der_Bevölkerung_der_einzelnen_Kantone_nach_Nationalitäten
Politische Gliederung
Die Föderation ist in 10 Kantone unterteilt.
Zwei der Kantone (Mittelbosnien und Herzegowina-Neretva) haben einen Sonderstatus als binationale Kantone, in denen für wichtige Beschlüsse die Zustimmung sowohl der kroatischen als auch der bosniakischen Mandatsträger erforderlich ist.
Die Kantone sind ihrerseits in Gemeinden (op?ine oder op?tine) untergliedert.
Siehe: Liste der Kantone der Föderation Bosnien-Herzegowina, Liste der Gemeinden der Föderation Bosnien-Herzegowina
Geographie
Das Gebiet der Föderation umfasst seit dem Dayton-Vertrag ca. 51 % der Fläche von Bosnien und Herzegowina.
Die Föderation umfasst den Süden und Südwesten des Landes bis zum im äußersten Westen gelegenen Biha? sowie das Zentrum des Landes fast bis an den Fluss Save im Norden. Von diesem wird sie jedoch durch den Br?ko-Distrikt getrennt, der als Kondominium beider Entitäten direkt dem Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina untersteht. An der Save existieren zwei Exklaven (der Kanton Posavina), die ebenfalls zur Bosniakisch-Kroatischen Föderation gehören und vollständig vom Gebiet der Republika Srpska auf der einen Seite und kroatischem Staatsgebiet jenseits der Save auf der anderen Seite umschlossen werden.
Die größten Städte sind Sarajevo, Mostar, Tuzla, Zenica und Biha?.
Geschichte
Die Föderation Bosnien-Herzegowina wurde durch die Verträge von Washington vom 18. März 1994, die die militärischen Auseinandersetzungen zwischen kroatischen und bosniakischen Truppen in einigen Teilen von Bosnien und Herzegowina beendeten, als gemeinsamer politischer Rahmen für die bosniakisch und kroatisch besiedelten Gebiete des Landes geschaffen. Die Föderation beanspruchte alle vor dem Krieg mehrheitlich von diesen beiden Völkern bewohnten Gebiete des Landes (insgesamt ca. 65 % des Territoriums von Bosnien und Herzegowina) für sich, umfasste de facto jedoch zunächst nur die etwa 30 % von bosniakischen und kroatischen Truppen kontrollierten Gebiete.
Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollten die höchsten Staatsorgane der Föderation paritätisch bzw. proportionell mit Angehörigen beider Nationalitäten besetzt werden. Die Kantone sollten weitgehende Autonomie erhalten, in den vorher umkämpften Gebieten in Zentralbosnien und der mittleren Herzegowina wurden Kantone mit Sonderstatus gebildet, in denen ähnlich wie auf föderaler Ebene die Parität der Nationalitäten gewährleistet wurde.
Die 1994 neu gebildete Regierung der Föderation fungierte zunächst gleichzeitig als Regierung des weiterbestehenden bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaates, dessen Rest-Parlament (ohne die Mehrheit der serbischen Abgeordneten) wurde zum provisorischen Parlament der Föderation. Der Aufbau der Staatsorgane der Föderation ging jedoch unter anderem aufgrund der institutionellen Beharrungskräfte der in vielen Bereichen bestehenden Parallelstrukturen nur schleppend voran.
Als eine mögliche Lösung des Bosnien-Konfliktes wurde damals ein Beitritt der bosnischen-herzegowinischen Serben zur Föderation in Form von zusätzlichen serbischen Kantonen angesehen. Dazu kam es jedoch nicht.
Vielmehr wurde durch das Abkommen_von_Dayton von 1995 die Föderation zu einer von zwei Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina, während die Republika Srpska die zweite Entität wurde. Das Territorium der Föderation beträgt nach dem Abkommen von Dayton 51 % des Territoriums von Bosnien und Herzegowina, wobei sich die Grenzziehung zur Republika Srpska nur teilweise an den Bevölkerungsverhältnissen vor dem Krieg, oft jedoch am Verlauf der Frontlinien im Spätsommer 1995 orientiert.
Während den Verhandlungen taten sich grobe Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertretern der 3 Gremien auf. So war, laut bei den ersten Plänen, der Bezirk um Gora?de komplett von der Republika Srpska umgeben. Aus diesem Grund forderte Izetbegovic eine direkte Verbindung zu diesem Gebiet. Diese wurde ihm von Milosevic gewährt. Da aber nur eine Straße in den Tälern der Berglandschaft in Frage kam, zählte man die Talgebiete um die Straße ebenfalls zur Federacija BiH. Ohne dass Milosevic es merkte, wurden aus den 51 % der Federacija 58 %. Die Berater Izetbegovics rieten ihm die sofortige Unterzeichnung des Vertrages, jedoch wollte er noch ein wenig mehr für die bosnisch-kroatische Entität herausholen, was sich als Fehler für ihn herausstellte. Am nächsten Morgen stand in den Zeitungen: ?58 % für die Föderation BiH?, was Milosevic selbstverständlich las.
Er reagierte aber sogleich und forderte die alleinige Kontrolle über Brcko. Dies war für Izetbegovic inakzeptabel, da er so keine Verbindung zum Kanton Posavina hätte. Man einigte sich schließlich auf die vorgegebenen 51 %-49 %, indem man den Serben weitere Gebiete in der heutigen West-Republika-Srpska zugestand.
Nach dem Abkommen von Dayton wurden die Staatorgane der Föderation erneut von denen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina getrennt, an denen nun auch Vertreter der Republika Srpska beteiligt wurden.
1996 fanden die ersten direkten Wahlen zu den Parlamenten der Föderation und ihrer Kantone statt.
Einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes von Bosnien und Herzegowina von 2001 zufolge haben - in Abweichung vom Abkommen von Dayton - in der Föderation neben den Bosniaken und den Kroaten auch die Serben den Status eines konstitutiven Volkes, was umgekehrt auch für Bosniaken und Kroaten in der Republika Srpska gilt.
Präsidenten der Föderation Bosnien und Herzegovina
*Kresimir Zubak (1994-1997)
*Vladimir Solic (1997)
*Ejup Ganic (1. Mal) (1997-1999)
*Ivo Anric-Luzanski (1. Mal) (1999-2000)
*Ejup Ganic (2. Mal) (2000-2001)
*Ivo Anric-Luzanski (2. Mal) (2001)
*Karlo Filipovic (2001-2002)
*Safet Halilovic (2002-2003)
*Niko Lozanski (2003-heute)
Siehe auch: Geschichte von Bosnien und Herzegowina
Weblinks
• Regierung der Föderation
• Parlament der Föderationpms:Federassion dla Bòsnia e dl'Erzegòvina

