Bosman-Entscheidung
Als Bosman-Entscheidung (meist inkorrekt als Bosman-Urteil bezeichnet) wurde eine Entscheidung des Europäischen_Gerichtshofes_(EuGH) aus dem Jahr 1995 bekannt, welche zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der Europäischen_Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte. Auslöser für die der Entscheidung zugrundeliegende Schadensersatzklage war eine nach Ansicht des belgischen Profi-Fußballers Jean-Marc Bosman zu hoch angesetzte Ablösesumme seines Arbeitgebers RFC Lüttich, durch die sich Bosman in seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt sah.Entscheidungshistorie
Bosman reichte zunächst gegen seinen Verein und den belgischen Fußballverband eine Klage auf Schadensersatz ein. Im November 1990 entschied ein belgisches Gericht, Bosman könne ablösefrei zum französischen Zweitligisten USL Dünkirchen wechseln. Der belgische Fußballverband legte gegen dieses Urteil Berufung ein. In der Revisionsverhandlung bestätigten die Richter am 15. Dezember 1990 den ablösefreien Wechsel Bosmans. Gleichzeitig rief das Gericht den Europäischen Gerichtshof an, eine einheitliche Regelung zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb Europas zu schaffen.
Obwohl der Europäische Fußballverband UEFA zunächst die Zuständigkeit des EuGH in Fragen des Fußballs bestritt, begann im Juni 1995 in Luxemburg die Verhandlung über die Ansprüche von Jean-Marc Bosman. Die UEFA versuchte mit Unterstützung des Weltfußballverbandes FIFA mit einem offenen Protestbrief die Urteilsfindung zu eigenen Gunsten zu beeinflussen.
Der EuGH fällte am 15. Dezember 1995 (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921) die Entscheidung, dass Profi-Fußballer innerhalb Europas normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages seien und daher die dort (insb. Art. 39) festgeschriebene Freizügigkeit nicht nur für behördliche (also staatliche) Maßnahmen gilt, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstreckt, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen. Allerdings muss es sich dabei um kollektive Regelungen handeln, also um solche, die einen bestimmten Bereich abschließend und vergleichbar mit einem staatlichen Gesetz regeln.
Der Gerichtshof verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden ? soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren ? für ungültig erklärt.
Erst neun Jahre nach Prozessbeginn bekam Bosman rund 780.000 Euro Entschädigung für sein vorzeitiges Karriereende zugesprochen.
Auswirkungen
Die Bosman-Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen im Bereich Fußball, sie betrifft auch die Ausländerregelung aller anderen Sportarten. Die Vereine der Deutschen_Fußball_Liga dürfen seit Saisonstart 2006/2007 beliebig viele Ausländer aus aller Welt einsetzen.
Gegenargumente der Sportverbände
Viele Sportverbände versuchten folgendermaßen zu argumentieren, das Bosman-Urteil beträfe sie gar nicht:
*Sportvereine seien keine Wirtschaftsunternehmen.
Die Luxemburger Richter haben aber dargelegt, dass ein Profiverein durchaus mit einem Unternehmen vergleichbar ist.
*Einheimische Spieler müssten vor zu vielen Ausländern geschützt werden.
Dies lehnten die Luxemburger Richter ab, da es innerhalb eines Mitgliedstaates keinerlei Einschränkungen für den Spielereinsatz gäbe.
Die Bosman-Entscheidung im Amateursport
Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportklubs gemeinnützige Vereine und keine Wirtschaftsunternehmen sind.
Weblinks
• Die Entscheidung des EuGH (EUR-Lex)
• Der Fall Bosman (Seminararbeit)

