Bootswesen (DLRG)
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) bildet interessierte Mitglieder zu qualifiziertem Fachpersonal in vielen Bereichen aus. Zur Ausbildung für den Wachdienst gehört das Bootswesen.Eine Ausbildung im Bootswesen ist ein umfassender Bereich, der alles was mit Boot und Bootfahren zu tun hat, umfasst. Die Ausbildung geschieht in Theorie und Praxis und bringt je nach Interesse der Auszubildenden unterschiedliche Spezialisierungen hervor.
Die Ausbildung beginnt schon mit der Fachausbildung Wasserrettungsdienst. Dabei lernen sie in den Ausbildungsmodulen "Revierkunde" die Kenntnissen des Einsatzreviers - besondere Gefahrenbereiche, Uferbeschaffenheit, Strömungsverhältnisse bei unterschiedlichen Wasserständen, Landungsmöglichkeiten, etc. - und im Bereich "Seemannschaft" das "Aufklaren" der Boote für den Einsatzbereich, die Verwendung der seemännischen Knoten und auch die Pflege der Wasserfahrzeuge. Nach diesen ersten Schritten in der Ausbildung im Bootswesen kann mit 18 Jahren und abgeschlossener Fachausbildung Wasserrettungsdienst die Ausbildung zum Bootsführer beginnen. In der Regel sind zu diesem Zeitpunkt schon die ersten Fahrstunden absolviert, sodass der Bootsführeranwärter auf die Zusatzausbildung für die Übernahme der Verantwortung auf einem Motorrettungsboot vorbereitet werden kann. Die DLRG bildet hierzu ihre Bootsführer in eigenen Kursen aus. Dabei werden zwei verschiedene Führerscheine Ausgebildet, den Bootsführerschein A (Binnengewässer) der auch Voraussetzung für den Bootsführerschein B (Küstengewässer) ist. Wenn ein Bootsführer einen dieser Scheine erworben hat darf er ausschließlich Motorrettungsboote der DLRG fahren. Er muss jedoch um den Sportbootführerschein zu erwerben sich solch einen ausstellen lassen, obwohl die Ausbildung durch die DLRG zum Bootsführer umfangreicher ist, als solch eine zu einem normalen Sportbootführerschein.
Eine Mannschaft auf einem Motorrettungsboot besteht aus mindestens einem Bootsführer und einem Rettungsschwimmer, deren Hauptaufgaben im Einsatzfall die Absicherung von Veranstaltungen, die technische Hilfeleistung und die Rettung von Personen vor dem Ertrinken ist.
Auch können Bootsbesatzungen bei der Bergung von Sachgütern oder ertrunkenen Menschen angefordert werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Rettungs- oder Bergungstauchern, Feuerwehr oder Polizeikräften keine Seltenheit.
Die Zusammenarbeit an Bord spielt eine große Rolle: Erst wenn an Bord alles reibungslos funktioniert - Rüsten des Bootes, Ablegen, Einsatzvorbereitung während der Fahrt zum Unfallort, Zusammenarbeit bei der Hilfeleistung, Aufräumen nach dem Einsatz - und wenn alle wieder gesund vom Einsatz zurückgekehrt sind, hat die Seemannschaft gut funktioniert.
Ein erfahrener Bootsführer kann mit einer Zusatzausbildung auch im Wasserrettungszug des Katastrophenschutzes mitwirken. Versorgung und Evakuierung von Menschen in Überschwemmungsgebieten gehören dann mit zu seinen Kernaufgaben. Dabei sind oftmals besondere Gefahren wie starke Strömungen, Unterwasserhindernisse oder gefährliches Treibgut richtig einzuschätzen.
Als Ausbilder und Prüfer im Bootswesen der DLRG ist derjenige in der Ausbildung tätig und damit berechtigt, den richtigen Umgang mit Boot und Material zu lehren.
Siehe auch
Bootstrupp
Wasserwacht
Weblink
[http://www.dlrg.de/Referatsleitung.6553.0.html Bootswesen der DLRG]

