Bonusregelung
Eine Bonusregelung bezeichnet ein Instrument einer Kartellbehörde zur Bekämpfung von Kartellen.Da Kartelle nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch sozialschädlich sind, haben es sich Kartellbehörden verstärkt zur Aufgabe gemacht, sogenannte Hardcore-Kartelle (z.B. Preiskartelle) zu bekämpfen. Grundsätzlich werden Kartellrechtsverstöße mit hohen Geldbußen geahndet. Da kartellrechtswidrige Vereinbarungen zwischen Kartellanten aber meist im Geheimen abgeschlossen werden, ist es für Kartellbehörden schwierig, an Beweismittel gegen Kartelle zu gelangen. Aus diesem Grund bieten viele Kartellbehörden Unternehmen, die aus einem Kartell aussteigen wollen, Geldbußenerlasse oder Reduzierungen ihrer Geldbuße, die sie ansonsten zu erwarten hätten.
Bei einem Antrag auf Kronzeugenbehandlung (= Bonusregelung) übergibt ein Unternehmen, das in ein Kartell verwickelt ist oder war, in der Regel der Kartellbehörde sich selbst und andere belastendes Beweismaterial, wie z.B. Mitschriften von geheimen Treffen oder E-Mails mit vertraulichen Informationen, die an Konkurrenten geschickt wurden. Ferner verpflichtet es sich in der Regel, mit der Kartellbehörde eng zusammenzuarbeiten und alle Fragen, die die Kartellbehörde in Zusammenhang mit der vollständigen Aufdeckung des Kartells hat, rasch zu beantworten.
Inzwischen setzen viele Kartellbehörden der Welt Bonusprogramme ein, um effektiver gegen Kartelle vorgehen zu können. Wesentliche Elemente eines Bonusprogrammes sind hierbei:
* hohe Sanktionen bei Kartellrechtverstößen,
* Unternehmen müssen von hoher Aufklärungsrate der Kartellrechtsbehörden ausgehen,
Transparenz und Rechtsicherheit des Bonusprogammes.
Obwohl sich die European Competition Authorities (ECA) auf unverbindliche Leitlinien für Bonusprogramme geeinigt haben, bestehen weiterhin eine Vielzahl von diesen Programmen. Aufgrund der Vielzahl der Bonusprogramme kann es zwischen den Programmen der verschiedenen Behörden zu Problemen führen, wenn ein Unternehmen aus einem europaweiten oder weltweiten Kartell austeigen will, da es alle kumulierten Voraussetzungen der verschiedenen Kronzeugenregelungen beachten muss. Auch innerhalb des European Competition Network (ECN) gibt es kein einheitliches Bonusprogram.
Weblinks
*http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/06_Bonusregelung.pdf Bekanntmachung Nr. 9/2006], "über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen in Kartellsachen - Bonusregelung", Bonusregelung des Bundeskartellamtes, 7. März 2006 (PDF-Datei; 68 KB)
• Freistellungshinweis 2002/C 45/03, "Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen", Kronzeugenmitteilung der Europäischen Kommission, 19. Februar 2002 (englisch)

