Bundes-Bodenschutzgesetz
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist ein deutsches Rahmengesetz des Bundes, das zusammen mit den Bodenschutzgesetzen der Länder den Hauptteil des deutschen Bodenschutzrechts bildet. Es verfolgt den Zweck nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.Geltungsbereich
Das BBodSchG gilt für
* den Boden, d.h. die obere Schicht der Erdkruste
* einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und
* der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft),
* ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
Es findet auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Anwendung.
Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Absatz 3 des Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Es handelt sich bei diesem Begriff um einen der Schlüsselbegriffe des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der dem Begriff der ?schädlichen Umwelteinwirkungen? im Bundesimmissionsschutzgesetz nachgebildet wurde.
Weblinks
• Text des Bundes-Bodenschutzgesetzes
• Bodenschutzrecht

