Bodenschätzung
Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke (Ackerböden oder Grünlandböden). Dazu wird zunächst im Rahmen des Acker- bzw. Grünlandschätzungsrahmen die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beurteilt, der sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergibt. Danach erfolgen Zu- oder Abschläge, die die Geländeeigenschaft (z. B. Neigung) berücksichtigen.Wie enststand die Bodenschätzung?
Nach archäologischen Forschungen reichen die Anfänge der Grundstücksvermessung und Bonitierung bis in die Zeiten der alten Kulturvölker des Orients zurück. Sowohl in Mesopotamien als auch in Ägypten gab es eine Urform des Katasters. Die Abgaben der Bauern waren bereits im alten Reich (um 3000 v.Chr.), nach Art und Güte ihrer Grundstücke bemessen.
Daran sieht man die enge Verbindung von Besteuerung, Vermessung und Bodenschätzung.
In Deutschland wurde am 16.10.1934 Das Bodenschätzungsgesetz erlassen. Die damalige Reichsregierung wollte damit einen Überblick erhalten, in welcher Weise und mit welchem Anteil die verschiedenen Böden in den einzelnen Betrieben, Gemarkungen, Gemeinden, Verwaltungsbezirken und im ganzen Reich vertreten sind.
Durch dieses Bodenschätzungsgesetz wurde die Durchführung der Bodenschätzung für das gesamte Reichsgebiet angeordnet.
::In § 1 dieses Gesetzes steht:
Für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Verbesserung der Beleihungsunterlagen wird eine Bodenschätzung für die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Reichsgebiets durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland keinerlei einheitliche Unterlagen über die Böden. Jede Stelle die solche Daten benötigte behalf sich auf irgendeine Art selbst. Daher war ein Durcheinander von Daten praktisch vorprogrammiert. So bestand natürlich von verschiedenen Seiten der Bedarf nach einer einheitlichen Regelung.
Auslöser für die Bodenschätzung war, da es sich um Besteuerung handelte, die Finanzverwaltung. Nach Ende des 1. Weltkrieges ging die Finanzhoheit auf das Reich über. Die Verwaltung stand damit vor der Aufgabe für das ganze Reichsgebiet einheitliche Besteuerungsgrundlagen zu schaffen.
Das daraus resultierende Bodenschätzungsgesetz stellt einen Meilenstein der Bonitierung dar. Diese Art der Erfassung ist weltweit einmalig. (da Österreich damals zum Reich gehörte existiert dort die gleiche Regelung).
Es gibt kein Land bei dem alle Flächen so genau erfasst sind wie in Deutschland. Europaweit wird dieses System gerade aufgebaut.
Die Bodenschätzung dient außer dem steuerlichen Aspekt noch folgenden Zwecken (keine abschließende Aufzählung):
* Aufgaben der Agrarpolitik
* planwirtschafltliche Maßnahmen
* Vorbereitung von Flurbereinigungen (Festsetzung des Tauschwertes)
* Landwirtschaftliches Beleihungswesen
* Wirtschaftsberatung
* Landwirtschaftliche Versuchstätigkeiten
* Wertermittlung von Grundstücken
* Festsetzung Landwirtschaftlicher Fördermittel
* Festsetzung von Beiträgen der Landw. Sozialkassen
* Festsetzung von allgemeinen Landw. Beiträgen und Gebühren
Nicht zu vernachlässigen ist der Steuerliche Aspekt. Die Bodenschätzung fließt ein in:
*die Einheitsbewertung des Betriebes,
*die Ertragsmeßzahl der Grundstücke,
*ist Grundlage für die Bemessung des Grundbesitzwertes für die Erbschaftsteuer,
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Festsetzung des Grundstückswertes bei öffentlichen Baumaßnahmen (vorwiegend Straßenbau). Die jeweiligen Behörden richten sich bei der Zahlung für solche Grundstücke unter anderem auch nach den Bodenschätzungsergebnissen.
Geschichte
Die Bodenschätzung wurde früher auch "Bonitierung" (=Abschätzung) genannt. Damals wurde streng nach den Flurstücken des Liegenschaftskatasters vorgegangen. Jede Parzelle (heute: Flurstück) wurde einzeln geschätzt. Das war ein Verfahren, welches bei seiner Einführung schon unwirtschaftlich und wissenschaftlich überaltert war.
Insofern trat 1934 das Bodenschätzungsgesetz (Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens) und 1935 die Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz in Kraft. Die praktische Arbeit der Schätzer wurde grundlegend geändert.
Es wurde fortan über die Eigentums- und Flurstücksgrenzen hinweg geschätzt. Die Flächen wurden aufgeteilt in
* Klassenflächen
* Klassenabschnitten
* Sonderflächen
Nutzen der Schätzung / Wer hat die Hoheit über die Schätzung?
Die Bodenschätzungsergebnisse haben mehrere Nutzen:
* Planungsgrundlage für die Raumordnung. Überlegung: Welches Land ist ersetzbar, welches ist für den Erhalt unverzichtbar?
* Für die gerechte Entschädigung von Gewitterschäden an Acker- und Grünlandflächen
Vor allem aber:
* Zur gerechten Besteuerung des Bodens! Die Hoheit über die Bodenschätzung unterliegt demnach dem Finanz- und nicht dem Katasteramt!
In der Bodenschätzung unterscheidet man zwischen dem
* Ackerschätzungsrahmen und dem
* Grünlandschätzungsrahmen
Der Ackerschätzungsrahmen
Als erstes wurde der bundesweit beste Ackerboden - gelegen in der dafür bekannten Magdeburger Börde - ermittelt. Dieser Boden (Schwarzerde) erhielt den festen Wert 100. An diesem Wert orientieren sich alle anderen Schätzungen. Weiter wurden Vergleichsstücke ermittelt.
Klassifizierung der Bodenart
Für die Schätzung der Wertigkeit der Ackerböden ist die Bodenart von hoher Bedeutung. Man unterscheidet daher im Ackerschätzungsrahmen:
* S = Sand
* Sl = anlehminger Sand
* lS = lehmiger Sand
* SL = stark lehmiger Sand
* sL = sandiger Lehm
* L = Lehm
* LT = schwerer Lehm
* T = Ton
* Mo = Moor
Klassifizierung der Entstehungsart
Die Bodengruppen werden weiter untergliedert in ihre möglichen Entstehungsarten, bewirkt durch die mechanischen Kräfte, die den Boden natürlich bewegen können, nämlich Eis, Wind und Wasser:
* Al = Alluvium (Schwemmlandboden)
* Lö = Löss (pleistozäne, äolische Ablagerung; "Windboden")
* D = Diluvium (eiszeitlicher oder Tertiärboden)
* V = Verwitterungsboden
* Vg = gesteinshaltiger Verwitterungsboden
* Dg = gesteinshaltiger Diluvialboden
* Alg= gesteinshaltiger Alluvialboden
Klassifizierung der Zustandsstufe
Und diese Bodenart kann ja je nach Geographie (Lage) eine unterschiedliche Zustandsart bezüglich der Bodenentwicklung haben Insofern wird auch noch nach Zustandsstufen unterschieden:
1 allmählicher Übergang der humusreichen Krume zum Untergrund (höchste Güte)
bis
7 scharfe Grenze zwischen Krume und Untergrund (geringste Güte)
Ergebnis: Bodenklasse für Ackerland
Die drei bisher ermittelten Parameter (Bodenart, Zustandsstufe und Entstehungsart) ergeben die Bodenklasse. Sie stellt ein Maß für die allgemeine Bodenbeschaffenheit dar.
Bspw.: L 4 V 63/58 (Lehm, Zustandsstufe 4, Verwitterungsboden, Bodenzahl 63, Ackerzahl 58)
Der Grünlandschätzungsrahmen
Auch hier wurde der bundesweit beste Boden ermittelt. Dieser bekam den Wert 88. Das Ausgangsgestein ist für die Ertragsfähigkeit von Grünlandböden von geringer Bedeutung und wird daher beim Schätzungrahmen für das Grünland nicht berücksichtigt. Dagegen gehen durchschnittliche Lufttemperatur und die Wasserverfügbarkeit bzw. Bodenbelüftung in die Bewertung ein, da diese Faktoren die Ertragsfähigkeit von Grünland stark beeinflussen.
Klassifizierung der Bodenart
Für den Grünlandboden spielt die Bodenbeschaffenheit eine nicht ganz so wichtige Rolle wie bei der Ackerschätzung. Insofern unterscheidet man hier auch nur 5 Bodenartengruppen:
* S = Sand
* lS = lehmiger Sand
* L = Lehm
* T = Ton
* Mo = Moor
Klassifizierung der Zustandsstufe
Weiter drei Bodenstufen. Sie reichen von:
:I. Keine scharfe Abgrenzung der humusreichen oberen Bodenschichten
:II. Krume wenig humusreich
:III. scharfe Abgrenzung der oberen Bodenschichten, wenig Humus.
Klassifizierung des Klimas
Die durchschnittliche Jahreswärme ist unter anderem maßgebend für einen gesunden Wuchs der Gräser. Man unterscheidet hier drei Klimastufen, bezogen auf die durchschnittliche Jahreswärme:
:a = 8°C und darüber (günstige Klimastufe)
:b = 7°C bis 7,9°C (mittlere Klimastufe)
:c = 5,7°C bis 6,9°C (ungünstige Klimastufe)
:d = 5,6°C und darunter (besonders ungünstige Klimastufe)
Klassifizierung der Wasserverhältnisse
Ein gesunder Grünwuchs braucht viel Wasser, daher ist dessen Verfügbarkeit ein wichtiges Gütekriterium bei Grünland.
Man unterscheidet:
# frische, gesunde Lage mit gutem Süßgräserbestand
# Zwischenstufe
# feuchte Lage, aber noch keine stauende Nässe; weniger gute Gräser mit nur geringem Anteil an schlechten Sauergräsern. Weiter keine trockene Lage
# Zwischenstufe
# schlechteste Stufe. Sie umfasst
#*nasse bis sumpfige Lagen mit überwiegend Sauergräsern und
#*sehr trockene, dürre Lagen (Südhänge) mit weniger guten, harten Gräsern
Ergebnis: Bodenklasse für Grünland
Mit der Festlegung der Bodenbeschaffenheit durch die obigen 4 Parameter sind wiederum Klassen gebildet worden, zum Beispiel: lS II b 2 46/44 (Lehmiger Sand, Bodenstufe II, Klimastufe b, Wasserverhältnisse 2, Grünlandgrundzahl 46, Grünlandzahl 44)
Die Feststellung der Ertragsfähigkeit des Bodens
Sowohl durch den Acker-, als auch durch den Grünlandschätzungsrahmen wurden nun Klassen gebildet. Diese geben, wie erwähnt, Auskunft über die allgemeine Bodenbeschaffenheit.
In den jeweiligen Schätzungsrahmen kann nun anhand einer Tabelle eine s.g. Wertzahlenspanne abgelesen werden. Das heißt so viel, wie:
"Bei obiger Bodenbeschaffenheit, bringt dieser Boden also im Vergleich zum Wert 100 (bzw. 88) so viel weniger Ertrag."
Die Schätzungsrahmen geben dann bspw. folgendes vor:
:L 5 D --> 50 - 57
:L II b 3 --> 41 - 49
Für eine dieser Zahlen in der Spanne kann sich der Schätzer dann entscheiden. Ausgehend vom in beiden Fällen günstigstem Fall ergibt sich:
:Der Schätzer befindet, dass die zu schätzenden Flächen, bezogen auf die Bodenbeschaffenheit, ideal sind.
:L 5 D 57 = Bodenzahl
:L II b 3 49 = Grünlandgrundzahl
Auf die ermittelten Werte können nun individuelle Auf- oder Abschläge definiert werden. Dies kann sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass ein Acker nach der Bodenkunde sehr ertragsfähig ist, jedoch aufgrund seiner Geländeausformung (z.B. Hanglage oder Senken mit Stauwasser) schlecht zu bewirtschaften ist, was den Gesamtertrag natürlich mindern kann. Insofern wird weiter unterschieden:
# L 5 D 57/55 --> Ackerzahl
# L II b 3 - 49/45 --> Grünlandzahl
Ergebnis
Als Ergebnis haben wir das Klassenzeichen, sowie bei Ackerland die Wertzahlen "Bodenzahl" und "Ackerzahl" bzw. bei Gründland die Wertzahlen "Grünlandgrundzahl" und "Grünlandzahl".
Die Klassenzeichen dienen der Kennzeichnung der Bodenbeschaffenheit. Wertzahlen kennzeichnen die Ertragsfähigkeit eines Bodens.
Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in Schätzungs(ur)karten erfasst. Diese sind Grundlage für die Übernahme der Bodenschätzung in das Liegenschaftskataster, hier in das Liegenschaftsbuch.
Das Liegenschaftsbuch weist zu jedem geschätzten Flurstück die Schätzungsergebnisse einschließlich Acker- bzw. Grünlandzahl und Ertragsmesszahl nach.
Die Ertragsmesszahl
Diese wird folgendermaßen bestimmt: Fläche für die die Ackerzahl gilt in a (100m²) x Ackerzahl = EMZ
Über die Ertragsmesszahl wird die Grundsteuer erhoben. Diese wird mittels ? pro Einheit (EMZ) berechnet. Man beachte aber, dass es sich bei der EMZ nur um eine Vergleichszahl und nicht um einen reellen Wert handelt.
Beispiel:
:Flächeninhalt: 2000 m²
:Ackerzahl: 32
:--> EMZ: 640
Das heißt also, 2000 m² Ackerboden der Wertigkeit 32 ergeben demnach einen genau so großen Ertrag wie 640 m² der Wertigkeit 100.
Weblinks
• Beschreibung der Bodenschätzung und der Arbeit des Schätzungsausschusses sowie des Vermessungstechnischen Beamten in Bayern

