Fahrbahnmarkierung
Die Fahrbahnmarkierung, Straßenmarkierung oder Bodenmarkierung (wie es in Österreich korrekt heißt), ist eine farbliche Kennzeichnung auf der Oberfläche von Verkehrsflächen. Geltende Gesetzesgrundlagen sind die StVO und die RMS (Richlinie für die Markierung von Straßen). Man unterscheidet Zeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr. In Deutschland zählen die auf der Fahrbahn aufgebrachten Linien zu den Verkehrszeichen.
Zeichen für den fließenden Verkehr
=Mittellinien
=*Leitlinie ist eine unterbrochene Mittellinie, die die Fahrbahnmitte anzeigt. Sie darf bei Bedarf überfahren werden.
*Fahrstreifenbegrenzung (umgangssprachlich Sperrlinie) ist eine durchgehende Mittellinie, die nicht überfahren werden darf. Meist wird sie an unübersichtlichen Straßenstücken aufgebracht.
*doppelte Fahrstreifenbegrenzung sind zwei parallele Linien, die nicht nur nicht überfahren, sondern von keinem Fahrzeugteil überragt werden darf.
*kombinierte Fahrstreifenbegrenzungs- und Leitlinie. Sie darf von der Seite der Leitlinie überfahren werden, von der anderen Seite nicht.
=Warnlinien
=*Warnlinie ist eine Art der Leitlinie, die zur Ankündigung von Hindernissen, Fahrbahnteilungen oder Fahrstreifenbegrenzung verwendet wird.
=Richtungspfeile
=werden in Kreuzungsbereichen aufgebracht um die Richtungen anzuzeigen, die man auf dem jeweiligen Fahrstreifen fahren darf. Auf diesen ist das Parken verboten.
=Haltlinien
=Haltlinien sind in der Regel dort anzubringen, wo der Verkehr anhalten muss:
- Zeichen 206 StVO (Halt! Vorfahrt_gewähren)
- Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) an Bahnübergängen
- vor Lichtsignalanlagen
=Sperrflächenmarkierungen
=werden mit einer Schraffur auf Stellen angebracht, die ähnlich Verkehrsinseln nicht befahren werden dürfen.
=Randmarkierungen
=werden jeweils am äußersten Fahrbahnrand aufgebracht, die in Verbindung mit Leitpfosten die Orientierung im Dunkeln und bei schlechter Sicht erleichtern sollen.
Dazu zählen auch Markier(ungs)nägel - reflektorenbesetzte Kunststoffscheiben bzw. Kunststoffblöcke, die als Abgrenzung in den Straßenbelag eingesetzt werden.
=Sonderzeichen
=Es können auch zusätzlich zu Verkehrstafeln Informationen auf den Straßenbelag aufgebracht werden um eine erhöhte Aufmerksamkeit zu bewirken. Dies können beispielsweise zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gefahrenzeichen vor Schutzwegen, aber auch Ortsangaben sein. Diese sind jedoch keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung und wiederholen lediglich bestehende Verkehrszeichen.
Auf Autobahnen
=Leitlinie
=Die Leitlinien auf Autobahnen dienen der Separation der einzelnen Fahrstreifen und dürfen fast immer überfahren werden. Bei den deutschen, österreichischen, ungarischen, griechischen, spanischen, kroatischen und Schweizer Autobahnen sind diese 6 Meter lang und die Abstände 12 Meter. Allerdings gibt es noch einige alte Markierungen, wobei bei diesen die Linie 9 Meter lang ist, genauso wie die Abstände dazwischen. In anderen Ländern sind diese Markierungen kürzer, z.B. sind in Frankreich, den Niederlanden und Belgien (wie auf allen anderen Außerortsstraßen auch) die Linien 3 Meter und die Abstände neun Meter lang.
In Italien sind die Leitlinien der Autobahn 4 Meter, die Abstände dazwischen 8 Meter lang.
=Randlinie
=Eine Autobahn hat 2 Randlinien:
-Linker Rand je nach Bundesland Schmalstrich (0,15m breit) oder Breitstrich (0,30m breit)
-Rechter Rand Breitstrich zur Abgrenzung des Haltestreifens
In Frankreich sind die Randlinien (rechter Rand) unterbrochen. Der Streifen hat eine Länge von 33 Metern, der Abstand beträgt 12 Meter. Dies dient der Abstandsmessung für die Verkehrsteilnehmer. Ein Streifen zeigt den Mindestabstand, zwei Streifen den Sicherheitsabstand an.
=Abfahrtslinie
=Die Abfahrtslinie grenzt den Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen eines Knotenpunktes einer Autobahn von den Fahrstreifen ab. Sie ist durch dicke, 6 Meter lange Streifen mit einem Abstand von 6 Metern zueinander zu erkennen.
In Österreich sind die Abfahrtslinien (wie die Außenlinie) als Schmalstrich aufgebracht. Die Linien sind 3 Meter lang, ihr Abstand beträgt 1 Meter.
In Frankreich sind die Abfahrtslinien (Breitstrich) ebenfalls 3 Meter lang. Ihr Abstand zueinander beträgt auch 3 Meter.
für den ruhenden Verkehr
kennzeichnen Stellen, auf denen eine spezielle Parkordnung einzuhalten ist.
In Österreich können blaue Linien Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen kennzeichnen. In Deutschland sind nur weiße Linien zulässig (Ausnahme Baustellen). Andersfarbig dienen sie nur der Information, ohne mit Geldbuße bedroht zu sein.
Auf Landstraßen
=Leitlinien
=In Deutschland sind die Leitlinien 4 Meter lang, die Abstände 8 Meter. Alte Markierungen (mittlerweile selten) haben eine Streifenlänge von 6 Metern auf 6 Meter Abstand.
In Österreich sind die Leitlinien 6 Meter lang, die Abstände betragen 8 Meter.
In Frankreich entsprechen die Längen der Landstraßen denen der Autobahn.
=Warnlinien
=Warnlinien sind in Deutschland 4 Meter lang. Der Abstand beträgt 2 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien wird eine weitere Leitlinie eingefügt.
In Frankreich sind Warnlinien 3 Meter Lang. Der Abstand beträgt 1 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien werden zwei weitere Leitlinien eingefügt.
In Österreich sind Warnlinien 6 Meter lang. Ihr Abstand beträgt 1 Meter, d. h. zwischen die Leitlinien wird eine weitere Leitlinie eingefügt.
Die Straßenmarkierungen sind normalerweise in Europa weiß. In Österreich waren bis 1996 die üblichen Straßenmarkierungen gelb und nur für den ruhenden Verkehr weiß. In Baustellenbereichen werden gelbe (in Österreich und der Schweiz rote) Markierungen aufgebracht, um zu zeigen, dass die normale weiße ungültig ist.
Üblicherweise werden Straßenmarkierungen mit Farben oder als Kunststoffmasse auf die Fahrbahn aufgebracht. Den Farben und Kunststoffmassen werden dazu meist reflektierende Pigmente beigemischt, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Es gibt aber auch erhöhte Markierungen mit Reflektoren oder Katzenaugen, die aufgeschraubt werden. Diese sollen beim Überfahren darauf aufmerksam machen, dass man den Fahrstreifen verlässt.
physikalische Eigenschaften
Markierungen die auf Straßen aufgebracht werden, müssen bestimmte physikalische Eigenschaften besitzen, die in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" kurz "ZTV M 02" beschrieben sind.
Die wesentlichen Anforderungen an Straßenmarkierungen sind:
* die Tages-_und_Nachtsichtbarkeit,
* die Griffigkeit,
* die Schichtdicke,
* der Farbort und
* die Verschleissfestigkeit
Bild:Traffic.calming.750pix.jpg|Sperrfläche mit Fahrbahnverengung
Bild:Fahrbahnmarkierung_Daenemark.jpg|Fahrbahnmarkierung in Dänemark mit so genannten "Haifischzähnen"
Siehe auch:
• und Bauwesen/Themenliste Straßenbau|Themenliste Straßenbau]
• und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr|Themenliste Straßenverkehr]
Weblinks
• Fahrbahnmarkierungen mit Verkehrsvorschriften

