Bundesnotarordnung
Die Bundesnotarordnung regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern, ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw. der Ländernotarkammern sowie das Disziplinarverfahren bei Notaren.
Wegen der besonderen Gestaltung des Notariats im früheren Baden gilt die BNotO gemäß § 115 S. 1 BNotO nicht im OLG-Bezirk_Karlsruhe.
Da der Notar quasi Amtsbefugnisse ausübt, sieht § 19 BNotO einen eigenen "Amts"haftungsanspruch gegen den Notar vor.
Weblinks
• Text der BNotO

