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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Das
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung enthält Regelungen über die Rechtsstellung der
Bundesminister.
Sie stehen bspw. gem. § 1 BMinG zum Bund in einem
öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.
Als verfassungswidrig wird die Regelung des § 2 Abs. 2 2. Alt. BMinG angesehen, nach der das Amtsverhältnis auch ohne Aushändigung der Urkunde mit der Vereidigung beginnt (
Dreier, GG Komm, Art. 64, Rn 26 m. w. N.).
Weblinks
[http://bundesrecht.juris.de/bming/BJNR004070953.html Text des BMinG]