Blutentnahme
Als Blutentnahme oder auch Blutabnahme wird der Vorgang in der Medizin bezeichnet, bei dem eine Blutprobe aus dem Körper gewonnen wird. Zumeist wird dazu eine Punktion eines Blutgefäßes mit einer Kanüle durchgeführt. Für kleinere Blutmengen (z. B. bei der Blutzuckermessung) reicht auch das oberflächliche Anritzen eines gut durchbluteten Körperteils (wie Ohrläppchen oder Fingerkuppe beim Menschen) zur Gewinnung von kapillärem Blut. Zur Gewinnung größerer Blutmengen ist die Punktion von Venen einfacher und in der Regel komplikationsloser. Hierzu nutzt man vor allem oberflächlich gelegene Venen, die auch für intravenöse_Injektionen herangezogen werden. Für spezielle Untersuchungen wie Blutgasanalysen werden auch Arterien punktiert. Es existieren verschiedene Arten von Behältnisse für die Blutproben, weit verbreitet ist im deutschsprachigen Raum der Monovetten-Typ.
Zielstellung
Die Blutentnahme kann zu Beantwortung vielfältiger medizinischer Fragestellungen dienen.
Das Blutbild liefert Informationen über die verschiedenen Zellarten, im Rahmen eines Differentialblutbildes wird die Verteilung der weißen Blutkörperchen (Leukozyten) genauer aufgeschlüsselt. Der Anteil der Zellen am Blut wird mittels des Hämatokrits bestimmt. Die Konzentration wichtiger Elektrolyte wie Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium, Chlorid und Hydrogencarbonat wird im Serum bestimmt.
Bei Entzündungen kann das C-Reaktive-Protein sowie die Blutsenkungsgeschwindigkeit diagnostische Informationen liefern. Auch wird ein breites Spektrum an Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis B oder HIV) durch serologische Blutuntersuchung nachgewiesen.
Die Blutentnahme wird aber auch durchgeführt, wenn es um Blutspende geht; sei es für den Eigenbedarf vor risikoträchtigen Operationen als auch für den Fremdbedarf. Hierbei werden verschiedene Blutgruppensysteme bestimmt. Arterielles Blut wird im Rahmen einer Blutgasanalyse benötigt.
Vorgehen
Zur venösen Blutabnahme wird die Vene mittels eines Stauschlauches gestaut. Mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel wird die Haut über der Punktionsstelle desinfiziert. Mit einer Kanüle wird die Vene punktiert und dann das Probenbehältnis oder nacheinander mehrere Probenbehältnisse aufgesetzt. Bei der Monovette muss dieses per Stempel manuell gefüllt werden, bei dem Vacutainer-System geschieht dies aufgrund eines Vakuums von selbst. Nach der Blutentnahme wird die Stauung des Armes gelöst, die Kanüle zurückgezogen und die Punktionsstelle mit einem Pflaster oder einem Tupfer versehen.
Bild:Placement_of_intravenous_cannula_1.jpg/'>Stauen der Vene
Bild:Blutabnahme 03.jpg|Blutentnahme
Arten der Blutabnahme
Mensch
= Kapillare Blutentnahme
=Wird nur eine sehr geringe Menge Blut benötigt, kann mittels einer Drosselvene (Vena jugularis externa) verwendet. Gelegentlich wird auch eine oberflächliche Vene der seitlichen Bauchwand (Vena thoracica superficialis) punktiert.
Arterielles Blut gewinnt man zumeist aus einer Gesichtsarterie (Arteria transversa faciei).
Wiederkäuer
Auch bei Rind, Schaf und Ziege wird in der Regel die Drosselvene (Vena jugularis externa) genutzt. Auch eine Blutentnahme aus einer Vene der Schwanzunterseite (Vena caudalis mediana) hat sich beim Rind bewährt. Bei Milchkühen ist auch eine Punktion der sog. Milchader (Vena epigastrica cranialis superficialis) recht einfach. Bei der Punktion der Milchader sollte allerdings bedacht werden, dass das Tier sich anschließend nicht auf eine verunreinigte Fläche ablegt. Eine Verunreinigung der Wunde kann zu einer schmerzhaften Entzündung oder Ödembildung führen.
Arterielles Blut wird beim Rind zumeist aus einer der Ohrarterien gewonnen. Bei kleineren Wiederkäuern bietet sich eine Punktion der dorsalen Mittelfußarterien an (Äste der Arteria dorsalis pedis).
Hund und Katze
Für Fleischfresser wird entweder eine Unterarmvene (Vena cephalica) oder eine Unterschenkelvene (Vena saphena lateralis) genutzt. Selten wird die Drosselvene punktiert.
Schwein
Beim Schwein ist aufgrund der dicken Schwarte eine gezielte Punktion der Venen schwieriger, da die Venen nicht durch Anstauung sichtbar werden. Für geringere Blutmengen lassen sich die Ohrvenen (Venae auriculares) anstauen. Für größere Blutmengen ist eine Blindpunktion der V. jugularis externa [Drosselvene],V. brachiocephalica und V. cava cranialis möglich . Auch eine Punktion des beim Schwein erweiterten Venengeflechts hinter dem Auge (Sinus ophthalmicus) ist möglich.
Kleinsäuger
Da die Venen bei diesen Tieren schon recht klein sind, ist eine Blutentnahme hier schon deutlich schwieriger. Bei Kaninchen lässt sich aus den Ohrvenen oder der Drosselvene Blut gewinnen.
Bei kleineren Tieren muss man zunächst eine Narkose durchführen und kann dann die Drosselvene freilegen, eine Punktion des Augengeflechts (Plexus ophthalmicus) oder des Herzens vornehmen.
In der Versuchstierkunde ist auch die Schwanzspitzenamputation noch gesetzlich zugelassen.
Vögel
Bei größeren Vögeln lässt sich die Oberarmvene (Vena basilica), Unterarmvene (Vena ulnaris) oder die linke Drosselvene punktieren. Bei Kleinvögeln wird häufig eine Kralle gestutzt und der austretende Blutstropfen gewonnen.
Präanalytische Aspekte
, einem Gerinnungshemmer, behandeltes Blut. Gut erkennbar ist das hellere Plasma, unter dem sich die zellulären Bestandteile abgesetzt haben.]]
Eine aufrechte Körperhaltung kann zu erhöhten Messwerten führen, unter anderem bei zellulären Bestandteilen, aber auch Gesamtprotein (bis zu 10%), Enzymen, Albumin, Calcium, Magnesium. Daher sollte die Blutentnahme am sitzenden oder liegenden Patienten durchgeführt werden.
Wenn die Faust mehrmals während der Entnahme geöffnet und geschlossen wird, kann dies zu einem Anstieg von Kalium und Magnesium führen. Eine starke körperliche Belastung vor der Blutentnahme führt zuerst zur Hämokonzentration (Hämatokrit und weitere Analysen erhöht), später zum Anstieg der Muskelenzyme (Anstieg Myoglobin und Creatinkinase). Eine Exposition mit Tageslicht führt zu einer Verminderung des Bilirubins, der Creatinkinase, der Folsäure und der Porphyrinkonzentration.
Bei unverschlossenem Röhrchen (auch im Kühlschrank) kann Plasmawasser verdunsten. Dies führt zu einer Zunahme der Konzentration der meisten Parameter (Proteine, Elektrolyte).
Um eine Hämolyse zu vermeiden sollte man mindestens 21G Kanülen verwenden. Die Röhrchen dürfen nicht geschüttelt, sondern sollten durch sanftes, mehrmaliges Kippen gemischt werden.
Zwischen der Blutentnahme und der Zentrifugation sollten nicht mehr als 30 Min. vergehen, da es sonst zu einem Anstieg von zellulären löslichen Substanzen (bsw. Kalium) kommen kann.
Die Entnahmezeit sollte jeweils angegeben werden, im Besonderen bei wiederholten Messungen am gleichen Tag (z. B. vor und nach Operation und Therapien, Medikamentenspiegel), aber auch bei Parametern mit zirkadianem Rhythmus, z. B. Eisen, Cortisol, Zink oder bei Nahrungsabhängigkeit (Glucose, Triglyceride).
Für Gerinnungstests (hellgrüne Monovette) müssen die Röhrchen bis an die Marke gefüllt werden (Verhältnis zwischen Citrat und Blut muss exakt 1:10 sein), um eine korrekte Bestimmung zu erlauben.
Unzweckmässige Lagerung (zu hell, unverschlossen, zu lange, zu kalt oder warm) kann zu falschen Meßwerten führen.
Probenbehältnisse
Hauptartikel: Monovette, Vacutainer
Die Probenbehältnisse (Blutröhrchen) dienen der Entnahme und Aufbereitung der Blutproben. Weiterhin ermöglichen sie den unkomplizierten Transport und die kurzfristige Lagerung der entnommenen Proben. Je nach Verwendung beinhalten sie Zusätze. Es existieren zwei verschiedene Farbcodierungssysteme, wobei die Euronorm-(EN)-Codierung in Europa üblich ist, während in den USA im allgemeinen die ISO-Farbcodierung benutzt wird.
Farbcodierung
{| border="0" cellpadding="5" cellspacing="0"
|+ Übersicht über Farbcodierungs-NormenInstitut für klinische Chemie der Uni Ulm: [http://www.uniklinik-ulm.de/struktur/zentrale-einrichtungen/klinische-chemie/home/informationen/praeanalytik.html Präanalytik]
/'>----- height="50" bgcolor="FFE4B5"
! width="400" | Typ der Monovette
! width="200" | EN 14820
! width="200" | DIN/ISO 6710
|-----
| Blutbild
/'> Rot
| Violett
|-----
| EDTA-Unverträglichkeit
| Weiß
|
|-----
| Gerinnung
/'> Grün
| Hellblau
|-----
| Zitratblut (1+4) - Heparinat-Blut, BGA - Plasma
/'> Orange
| Grün
|-----
| Blutkulturen
# Serum-Röhrchen
# Citrat-Röhrchen, BSG
# EDTA-Röhrchen
# Heparin-Röhrchen
# Fluorid-Röhrchen
Im Allgemeinen lauten die Empfehlungen, Citrat-Blut (3) vor den restlichen Röhrchen mit Zusatz abzunehmen, jedoch nicht als erstes. Bei diesen (4?6) ist die Reihenfolge nicht einheitlich angegeben.NCCLS ? Procedures for the Collection of Diagnostic Blood Specimens by Venipuncture; Approved Standard ? 5. Fourth Edition H3-A4 Vol.18, No.7, June 1998Labor des Klinikums Nürnberg: Untersuchungen in Vollblut, Serum, Plasma. [http://www.klinikum-nuernberg.de/klinikum/kliniken/zentren/MVZ/Labor_docs/Chemie_gesamtverzeichnis/VollblutSerumPlasma.pdf PDF]
Zwangsweise Blutentnahme
Die zwangsweise Blutentnahme (in erster Linie zur Klärung der Verkehrstüchtigkeit oder der Feststellung der Tatzeitblutalkoholkonzentration des Tatverdächtigen nach einer Straftat) ist in Deutschland nach § 81a der Strafprozessordnung möglich.§ 81a Deutsche Strafprozessordnung ([http://bundesrecht.juris.de/stpo/__81a.html online]) Sie darf nur durch einen approbierten Arzt auf Anordnung eines Richters, Staatsanwalts oder einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (z. B. Polizisten) durchgeführt werden. Die Blutentnahme kann dann auch gegen den Willen des Beschuldigten, notfalls mit körperlicher Gewalt, erfolgen. Unter Umständen macht sich dieser nach § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) strafbar.§ 113 Deutsches Strafgesetzbuch ([http://bundesrecht.juris.de/stgb/__113.html online])
In Österreich ist eine zwangsweise Blutentnahme hingegen gesetzlich nicht möglich, da dies mit dem Prinzip des Verbots eines Zwanges zur
Selbstbeschuldigung als nicht vereinbar angesehen wird.M. Vergeiner, C. Riccabona-Zecha, S. Mesecke: Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. Eine rechtsvergleichende Analyse des österreichischen und deutschen öffentlichen Rechts. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 3/2004, S. 126 ([http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Fachartikel/VM/ZVS-DrogenimVerkehr.pdf online])
Im Schweizer Recht muss bei der Verweigerung der Blutprobe das Einverständnis eines Untersuchungsrichters eingeholt werden, auf dessen Anordnung diese dann unter Anwendung polizeilichen Zwangs durch einen Arzt durchgeführt werden kann.Dienstbefehl DBF90005 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern ([http://www.krim.unibe.ch/W2043_DBF90005_Version_UNI_Bern_2006_.pdf online])

