Bluetooth-Hotspot
Definition
Ein Bluetooth-Hotspot ist eine Funkzelle auf Basis der Bluetooth Technologie. Je nach Nutzungsszenario kann ein Bluetooth-Hotspot verschiedene Funktionen übernehmen. So kann das Funk-System den schnurlosen Zugriff auf ein Netzwerk wie das Internet oder ein Unternehmens-LAN ermöglichen oder als 'Sendestation' Daten auf mobile Geräte mit Bluetooth-Schnittstelle verschicken.
Einsatzzwecke
Zum Einsatz kommen Bluetooth-Hotspots u.a. in Unternehmen, die Mitarbeitern Zugang zu Unternehmensdaten über mobile Geräte bieten wollen. Häufig werden Bluetooth-Hotspots im Mobile Marketing eingesetzt, um sog. Mobile-Content wie Klingeltöne, Videos, Java-Anwendungen oder Spiele zu Werbezwecken auf Handys zu übertragen. Einen weiteren Einsatzzweck von Bluetooth-Hotspots stellt die Bereitstellung von kontextbezogenen Besucherinformationen bei Konferenzen und Messen dar.
Die Bluetooth Funktechnik bietet je nach Sendeleistung und Umgebungs-Verhältnisse eine Reichweite von 10 bis 100 Metern. Die Datenübertragung ist hier im Gegensatz zu der Übertragung über die Mobilfunknetze mit größerer Geschwindigkeit, ohne Datentransferkosten und ohne Kenntnis der Telefonnummern der empfangenden Geräte möglich. Mit der nächsten Generation von Bluetooth werden Reichweite und Geschwindigkeit steigen.
Privatsphäre
Kommunikation mit dem Mobiltelefon ist ein sensibler Bereich, vor allem in Hinsicht auf Sicherheit, Kosten und Spam-Problematik. Bluetooth-Hotspots in öffentlichen Räumen sollten daher mindestens folgende Eigenschaften erfüllen:
# Gut sichtbarer Identifikationspunkt, der die Funktionsweise und die angebotenen Inhalte klar beschreibt.
# Reichweite der Empfängererkennung sollte 50 cm nicht überschreiten.
# Jede Form von Bluetooth-Marketing, welches ein vorheriges Pairing benötigt, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich abzulehnen.
# Die Absenderbezeichnung (Bluetooth Name) muss eindeutig zur visuellen Manifestation (s. Pkt. 1) zuordbar sein.
# Es werden nur Inhalte versendet, die auf dem Empfängergerät korrekt darstellbar sind.
# Sollen Anwendungen (jar, sis, exe Dateien) versendet werden, so sind diese immer mit einer digitalen Signatur zu versehen.
# Wird der Empfang eines Inhalts abgelehnt, so wird nie wieder versucht, diesen Inhalt an diesen Nutzer zu senden.
# Es wird nicht versucht, Bluetoothadressen mit anderen persönlichen Daten (Name, Tel.Nr., Aufenthaltsorte,?) zu verbinden und zu speichern.
# Die zu versendenden Inhalte stehen in einem nachvollziehbaren inhaltlichen Kontext zur Umgebung.
Die Standard Abfrage bei Bluetooth Kommunikation über das OBEX Protokoll, ob ein Inhalt empfangen werden soll, kann alleine wohl nicht als ausreichende Einverständniserklärung (Opt-In) gelten, sondern kann an sich schon als Belästigung empfunden werden. Auch die Tatsache, dass Bluetooth auf sichtbar geschaltet ist, bedeutet kaum zwangsläufig, dass der Besitzer eines Gerätes Inhalte empfangen will.
Die juristische Bewertung der verschiedenen Opt-In Methoden bei Bluetooth Hotspots wird noch diskutiert und unterschiedlich ausgelegt. Ein Präzedenzfall liegt noch nicht vor.
Weblinks
• Homepage der Bluetooth SIG"

