Blenden
Beim Militär bedeutet Blenden, dem Feind für eine begrenzte Zeit die Sicht zu nehmen und ihn dadurch an der Beobachtung und an beobachtetem Feuer zu hindern, oder in seinen Bewegungen zu behindern. Blenden gehört zu den Feuraufträgen der Artillerie, die auf diese Anforderung Nebelgranaten auf die entsprechenden Geländepunkte verschießt. Durch den aufwallenden Rauch (Nebel) wird der Gegner im militärischen Sinn geblendet.
Üblicherweise wird der Feind durch eigene Artillerie geblendet, um eigenen Truppen Bewegungen zu ermöglichen, die sonst durch feindliches Feuer gestört oder unterbunden würden.
Panzer können sich durch eigene Nebelmittelwurfanlagen selbst der feindlichen Sicht entziehen, was jedoch nicht als Blenden, sondern als Nebeln bezeichnet wird.
Infanterie blendet aufgesessenen (auf oder in Fahrzeugen sitzenden) Feind gewöhnlich mit Handflammpatronen.
Literatur
* HDv 100/100 Führung im Gefecht

