Duldung (Aufenthaltsrecht)
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern, und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. § 60 a Aufenthaltsgesetz regelt, wer eine Duldung erhält.Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden.
Inhaber einer Duldung dürfen sich nach § 61 Aufenthaltsgesetz nur in ihrem Bundesland aufhalten; der Aufenthalt und die Wohnsitz
Nach dem neuen § 25 (5) des Aufenthaltsgesetzes kann die Duldung nach 18 Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Dies darf aber nur geschehen, wenn der Ausländer nicht selbst seine Ausreise behindert, etwa indem er es versäumt, sich einen Pass zu beschaffen.
In der Praxis leben allerdings weiterhin annähernd 200 000 Geduldete in Deutschland, fast die Hälfte davon ist schon seit mindestens 10 Jahren geduldet. Da die Duldungen immer nur kurzfristig ausgesprochen werden und so jederzeit mit baldiger Abschiebung gerechnet werden muss, bedeutet dieser Zustand eine erhebliche Belastung für die Betroffenen. Entwicklung einer längerfristigen Perspektive ist nicht möglich; betroffene Schulkinder können zwar die allgemeinbildende Schule besuchen, eine anschließende Berufsausbildung ist allerdings nicht gestattet.
Am 13. März 2007 einigte sich die Große Koalition im jahrelangen Streit um das Bleiberecht von rund 180.000 illegal zugewanderten Ausländern oder bereits abgelehnten Asylbewerbern auf einen Kompromiss. Demnach sollen nun ?geduldeten? Ausländern, die mehr als sechs Jahre in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen, wenn sie bis 2009 eine Arbeitsstelle nachweisen können. Dabei werden durch den Kompromiss keine höheren Sozialleistungen anfallen. Vor Ostern soll der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden.[http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/13/95540.xml www.zeit.de - ?Zuwanderung: Koalition einigt sich beim Bleiberecht?]; [http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1239412/default.aspx/auslaender-muessen-sich-bewaehren.html www.handelsblatt.com - ?Geduldete Ausländer müssen sich bewähren?]
Belege
Weblinks
• Seite des Bleiberechtsbüros beim Bayerischen Flüchtlingsrat
• Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion zur Situation von in der Bundesrepublik Deutschland geduldeten Personen
• Aufenthaltstitel.de
• Eine glatte Lüge. Die Bleiberechtsregelung ist gewollt unwirksam, aus analyse & kritik
Literatur
* Philipp A. Riecken: Die Duldung als Verfassungsproblem, 2006, Verlag Duncker & Humblot,

