Blüte (Begriffsklärung)
Der Begriff Blüte (v. althochdt.: bluot = Blühen, Blüte) bezeichnet:* ein Organ der Blütenpflanzen, siehe Blüte.
* die Zeit, in der Bäume, Sträucher oder krautige Pflanzen usw. blühen (?Einsetzen der Apfelblüte?; siehe auch Phänologie).
* das massenhafte Auftreten wasserlebender, pflanzlicher Organismen, i. d. R. planktischer_Algen (Algenblüte).
* umgangssprachlich eine gefälschte Banknote (Falschgeld)
* im übertragenen Sinne:
** den Höhepunkt der Leistungsfähigkeit, Schaffenskraft oder Macht einer Gesellschaft, einer Organisation, einer Person oder auch einer künstlerischen Ausdrucksform in einem zeitlichen Kontext (?Blütezeit?: ?Zeit wirtschaftlicher Blüte?; ?die Blüte der deutschen Literatur im 18. Jahrhundert?; ?in der Blüte seiner Jahre stehen?)
** einen Personenkreis, der als herausragend empfunden wird (?Blüte des russischen Adels?)
** (ironisch) einen Auswuchs einer Tätigkeit oder Geisteshaltung: ?... treibt seltsame Blüten? (siehe auch: Stilblüte)

