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BKA-Gesetz
Das
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz
BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom
1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des
Bundeskriminalamtes.
# Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
# Befugnisse des Bundeskriminalamtes
# Gemeinsame Bestimmungen
Weblinks
•
BKA-Gesetz im Internet von
BMJ und
juris
•
Allgemeines Aufgabenverständnis und Gesetzlicher Auftrag des BKA