Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Bitte
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Bitte
Bitte steht für:
Abbitte (Lat. deprecatio), früher demütigender öffentlicher Rechtsakt, um die Verzeihung einer zugefügten Ehrverletzung zu erlangen, ersetzt durch § 200 StGB
Fürbitte, ein Gebet für andere
Petition, eine Eingabe an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung
Siehe auch: Forderung