Bitstromzugang
Der Bitstromzugang (engl.: bitstream access) ist ein Vorleistungsprodukt, mit dem alternative Netzbetreiber hochbitratige_Endkundenzugänge realisieren können, wobei sie auf die letzte Meile und auf weitere Infrastruktur des marktbeherrschenden Netzbetreibers zurückgreifen.Prägnant und weniger formal kann man den Bitstromzugang auch als nacktes DSL, entbündelten Datenanschluss oder entbündelten Breitbandzugang des Ex-Monopolisten für Internetzugangsanbieter bezeichnen.
Gelegentlich wird auch die Bereitstellung von nackten DSL-Vorleistungen durch andere Anbieter (die dafür wiederum in der Regel auf die vollständig_entbündelte_Anschlussleitung des etablierten Betreibers zurückgreifen) unter Bitstromzugang subsummiert. Solche Vorleistungen werden in Deutschland beispielsweise von QSC und Telefónica angeboten und von HanseNet und der Freenet AG nachgefragt.
Definition und Abgrenzung gegenüber den bisherigen Breitband-Vorleistungsprodukten
Die EU-Kommission hat in ihrer Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors v. 11. Februar 2003 18 Märkte benannt, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Einer dieser Märkte ist der Markt Nr. 12 Breitbandzugang für Großkunden. Mit den bisherigen Vorleistungen ist der breitbandige Zugangsmarkt für Großkunden in Deutschland nach Auffassung der Kommission auf Bitstromdienste beschränkt. Der Bitstromzugang wird in der [http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2000:272:0055:0066:DE:PDF Mitteilung (2000/C 272/10)] der Kommission über den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wie folgt definiert:
Bitstrom-Zugang mit hoher Geschwindigkeit bedeutet, dass der etablierte Betreiber eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Kunden herstellt (indem er z.B. seine bevorzugte ADSL-Konfiguration in seinem Ortsanschlussnetz installiert) und diese Verbindung dann Dritten zur Verfügung stellt, damit sie Hochgeschwindigkeitsdienste anbieten können. Der etablierte Betreiber kann seinen Mitbewerbern auch Übertragungsdienste anbieten, um den Verkehr an eine höhere Schicht der Netzhierarchie weiterzuleiten, wo neue Marktteilnehmer bereits (z.B. mit einem Transitknoten) präsent sein können.Die Infrastruktur des regulierten Bitstromzugangs wird vom marktbeherrschenden Anbieter, in Deutschland also von der Deutschen_Telekom, installiert und betrieben. Dies ist die DSL-Verbindung über die Teilnehmeranschlussleitung (also die Strecke vom Netzabschlusspunkt zum DSLAM), die Weiterführung des Verkehrs über ein nachfolgendes Konzentrationsnetz (meist auf ATM-technologie basierend) bis zu einem definierten Übergabepunkt, an dem der Verkehr dem alternativen Netzbetreiber übergeben wird. Die Schnittstelle für den Bitstrom der Daten ist dabei direkt entweder auf ATM- oder auf IP-Ebene. Über diesen Zugang kann der alternative Anbieter dann eigene hochbitratige Dienste dem Kunden zur Verfügung stellen.
Anders als die bisher von der Deutschen Telekom ersatzweise als Vorleistungsprodukte angebotenten Breitband-Internetzugangsprodukte (Produktbündel aus T-DSL-Resale-Anschluss und wahlweise T-DSL-ZISP, ISP-Gate oder T-OC-DSL) ermöglicht der Bitstromzugang eine direkte und exklusive Endkundenbeziehung entbündelt vom Telefonanschluss des marktbeherrschenden Netzbetreibers sowie qualitative Produktdifferenzierungen (etwa eigene DSLAM-Schaltparameter).
In Deutschland hat die Bundesnetzagentur inzwischen zwei Regulierungsverfügungen für den Bitstromzugang erlassen, getrennt nach IP-Bitstrom und ATM-Bitstrom.
IP-Bitstromzugang
Die Verfügung für den IP-Bitstromzugang wurde bereits im September 2006 erlassen und umfasst die Verpflichtung der Deutschen_Telekom zur Abgabe eines genehmigungsfähigen Standardvertragsangebots für den IP-Bitstromzugang binnen drei Monaten und stellt dieses unter eine Vorab-Genehmigungspflicht sowohl bezüglich des Inhalts als auch der Bepreisung (sogenannte Ex-ante-Regulierung). Bis heute (April 2007) steht jedoch den Wettbewerbern kein entsprechendes Vertragsangebot zur Verfügung, was von Seiten der EU, der Wettbewerber als auch international zunehmend auf Kritik stösst.
Die IP-Bitstrom-Regulierungsverfügung sieht ein Angebot von Zugängen sowohl auf ADSL- als auch auf SDSL- und VDSL-Basis vor und die Übergabe des Verkehrs ins Netz der alternativen Anbieter auf Basis der bisherigen 73 T-DSL-ZISP-Breitband-PoPs auf der (Ebene_3 des OSI-Schichtmodells).
ATM-Bitstromzugang
An den 51 Telekom-ATM-Netzknoten (Ebene_2 des OSI-Schichtmodells) können die Netzbetreiber permanente virtuelle Verbindungen zu den Teilnehmern des DSL-Netzes in verschiedenen Bandbreiten einrichten. Für diese virtuellen Verbindungen werden zur Zeit zwei Verkehrskategorien angeboten: UBR und VBRplus. UBR ist eine Verkehrskategorie für Datenströme mit geringen Echtzeitanforderungen wie IP, VBRplus eignet sich bedingt für Audio- und Videodatenströme. Für hochwertige Videoübertragung sind die Verkehrskategorien CBR oder VBRr, die eine garantierte Dienstgüte für HDTV-Videosignale bieten, erforderlich. Diese Verkehrskategorien werden zwar noch nicht angeboten, sind aber für den Zugang zum künftigen VDSL-Netz der T-Com erforderlich.
Die Verfügung mit der Verpflichtung der Telekom zur Abgabe eines Standardvertragsangebots für den ATM-Bitstromzugang wurde im März 2007 erlassen, wobei sich die Bundesnetzagentur in diesem Fall für eine Angebots- und Preiskontrolle auf blosser Missbrauchsverdachtsbasis im Nachhinein (Ex-Post-Regulierung) entschieden hat und sich damit über Einwände der EU-Kommission hinwegsetzt, die diese dagegen erhoben hatte, nachdem sich das Ex-Post-Regulierungsverfahren des Line-Sharing-Zugangs in Deutschland von Anfang 2001 bis Mitte 2004 über dreieinhalb Jahre hinzog.
Erwartete Auswirkungen des Bitstromzugangs
Konsumenten werden künftig auf einen herkömmlichen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom verzichten können. Der Mietzins für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der bisher durch die Grundgebühr für den mit dem T-DSL-Resale-Anschluss gebündelten T-Com-Telefonanschluss abgegolten war, wird dabei in die Gebühr für die Bitstrom-Vorleistung umgeschichtet werden, so dass der wirtschaftliche Vorteil des Endkunden zunächst auf einen vergleichsweise geringen Betrag beschränkt bleiben wird, falls er zuvor den günstigsten analogen Telefonanschluss der T-Com abonniert hatte.
Für die Wettbewerber der Deutschen Telekom ist der Bitstromzugang deshalb attraktiv, weil sie dadurch mit VoIP-basierten Angeboten den Telefongesprächsumsatz, der bislang auf den herkömmlichen Telefonanschluss der Telekom entfiel, im gesamten T-DSL-Ausbaugebiet gewinnen können und die am Markt erfolgreichen Komplettangebote mit Flatrates für den Internet-Zugang und das Telefonieren zu Festnetz-Rufnummern somit nahezu bundesweit anbieten können - auch in den relativ dünn besiedelten Gebieten, in denen das Kollokations-Geschäftsmodell aufgrund hoher Fixkosten und geringer Netzdichte nicht wirtschaftlich ist (dies betrifft derzeit etwa 40% der Bevölkerung in Deutschland)
Zusätzlich ist durch die gegenüber den bisherigen starren T-DSL-Schaltregeln für längere Anschlussleitungen möglichen liberaleren Provider-definierten DSLAM-Schaltregeln und die Einbeziehung von bisher nur direkt durch die T-Com hochpreisig angebotenen SDSL-Anschlüssen in die Regulierungsverfügung eine Verbesserung der DSL-Versorgung sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Sicht gegenüber der derzeitigen Situation für die Anschlüsse mit längerer Anschlussleitung in solchen bisher nicht per Kollokation und TAL-Miete erschlossenen Gebieten möglich.
Inwieweit VDSL auch mit dem novellierten TKG ("VDSL-Regulierungsferien") weiterhin von der im Herbst 2006 vor dessen Inkrafttreten erlassenen IP-Bitstrom-Regulierungsverfügung betroffen ist, wie es der Chef der Bundesnetzagentur bisher öffentlich bekundet hat, wird sich erst noch erweisen müssen.
Weblinks
• Grafik des Bitstromzugangs (PDF) - Grafik der BNetzA (Referat 113) auf Basis einer Darstellung von Telefónica Deutschland
• IP-Bitstrom-Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom September 2006 - derzeit (April 2007) noch nicht durchgesetzt
• ATM-Bitstrom-Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom März 2007
• Gemeinsamer Standpunkt der European Regulators Group zur Abgrenzung von DSL-Resale und Bitstromzugang (PDF)
• Infos der ehemaligen Regulierungsbehörde RegTP zum Bitstromzugang

