Biotonne
Die Biotonne wurde 1983 im nordhessischen Witzenhausen erfunden. An der Erfindung war unter anderem das Fachgebiet Landschaftsökologie und Naturschutz der Universität Kassel unter der Leitung von Prof. Dr. Schmeisky beteiligt. Sie bezeichnet in Deutschland einen häufig braun gefärbten Behälter aus Kunststoff mit Deckel, in den jeder Haushalt seine biologisch verwertbaren, also pflanzlichen Abfallstoffe entsorgen kann. Die Entsorgung in den einzelnen Gemeinden wird höchst unterschiedlich gehandhabt. Für die Bereitstellung einer Biotonne wird zumeist von den Gemeinden eine Gebühr erhoben.Gebühren werden oft auch dann fällig, wenn ein Komposthaufen oder privater Komposter vorhanden ist. Andere Gemeinden entbinden Bürger von der Pflicht, eine Biotonne aufzustellen, wenn sie in Kompostern oder mittels Komposthaufen selbst kompostieren.
Der Anteil von pflanzlichen Abfällen im Hausmüll liegt um 30 Gewichtsprozent. Hier besteht die Möglichkeit, Geld und Rohstoffe zu sparen. Andererseits entsteht durch das Aussortieren von Altpapier oder pflanzlichen Abfällen in Müllverbrennungsanlagen in der Regel eine Fehlmenge an brennbaren Stoffen, was das Erreichen der notwendigen Brenntemperaturen erschwert.
Speziell Kommunen mit Müllverbrennungsanlagen haben daher oftmals kein Interesse, die Biotonne einzuführen. Nach der Verbrennung sind die zuvor hochwertigen Abfälle Teil der Asche und müssen dann deponiert werden. Gemeinden ohne Biotonne: u. a. Bremerhaven.
Siehe auch:
*Bioabfall
*Mülltonne
*Abfall

