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Bildungshoheit
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Kulturhoheit
Als
Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen
Bundesländer bezüglich der
Gesetzgebung und
Verwaltung auf dem Gebiet der
Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen,
Bildung,
Rundfunk,
Fernsehen,
Kunst.
Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen
Föderalismus aus der Kompetenzregelung des
Grundgesetzes (Artikel 30): Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich als Kompetenztitel dem
Bund zugewiesen werden, sind die Bundesländer zuständig.