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Bildungsdokumentationsgesetz
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Bildungsdokumentationsgesetz
Das
Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am am 1. Januar 2003 in
Österreich in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.
Es werden Daten erhoben über:
# Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
# Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer
Externistenprüfung
#
Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung
Weblinks
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Beschreibung beim Zukunftsministerium
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Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich pdf
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Artikel bei Heise