Bilderverbot im Islam
, Herat, Afghanistan. Das Werk befindet sich in der Sammlung der Bibliothèque_Nationale in Paris.]](türkische Buchmalerei, 16. Jahrhundert). Sein Gesicht wird nicht dargestellt.]]
Koran und Hadith
Der Koran enthält kein ausgesprochenes Bilderverbot. In einigen Koranversen wird Gott als der größte Bildner und Schöpfer dargestellt: Sure 3, Vers 6; Sure 7, Vers 11; Sure 40, Vers 67. In Sure 59, Vers 24 wird Gott als "der Schöpfer, Erschaffer und Gestalter" gepriesen. Nicht einmal in der Koranexegese hat man versucht, die obigen Koranstellen mit einem, im Koran nicht nachweisbaren Bilderverbot in Zusammenhang bringen. Dort geht es ausschließlich um Gottes Attribute und vor allem um seine Schöpferkraft nach seinem eigenen Willen; eine bilderfeindliche Doktrin ist aus dem Korantext nicht abzuleiten.
Der erste schriftlich überlieferte Beleg gegen bildliche Darstellungen ist erst in
der Hadith-Literatur im späten 8. Jahrhundert, im Muwatta' des Malik ibn Anas nachweisbar. Als Umm Habiba und Umm Salama - zwei Ehefrauen Mohammeds - über die M?riya?Kirche Abessiniens und über die dortigen bildlichen Darstellungen dem Propheten, kurz vor dessen Tod berichteten, antwortete er:
:::" Wenn ein frommer Mann in ihren Reihen starb, errichteten sie über dessen Grab eine Kultstätte und gestalteten dort jene Bilder. Jene Menschen sind bei Gott die schlimmsten Geschöpfe!"
Mit der Entstehung der kanonischen_hadith-Sammlungen, deren Verfasser zwischen 870 und 915 gestorben sind, kamen auch weitere Aussprüche Mohammeds in Umlauf, die seine persönliche Abneigung gegenüber bildlichen Darstellungen zum Ausdruck brachten. Eine genau beschriebene und geforderte Bestrafung für die Herstellung und Benutzung bildlicher Darstellungen im Diesseits ist allerdings auch im Hadith nicht überliefert; die nur im Jenseits angedrohte Höllenstrafe soll den Menschen von der Bilder- und Skulpturenherstellung bzw. vom Besitz derselben abschrecken. Der deutsche Orientalist Rudi Paret hat einige Hadithe mit ähnlichem, bilderfeindlichem Inhalt zusammengestellt Das islamische Bilderverbot und die Schia. In: Erwin Gräf (Hrsg.): :Festschrift Werner Caskel. Brill, Leiden 1968. S. 224-238. Nachträge dazu in: ZDMG 120 (1970), S.271-273.
Der berühmte Historiker at-Tabari, dessen Wirken in das späte 9. Jahrhundert fällt, berichtet, daß nach der arabischen Eroberung von Ktesiphon (al-Mada'in) der Feldherr Sa'd ibn Abi Waqqas den verlassenen, prachtvollen Palast des sassanidischen Herrschers (Kisra) betrat und durch das Rezitieren einer Koranstelle (Sure 44, Vers 25-26) seine Bewunderung über die Säulenhallen zum Ausdruck brachte.
:::?Dann verrichtete er dort das Morgengebet, nicht das Gemeinschaftsgebet, sondern betete acht Körperverbeugungen (rak'a) nacheinander. Er machte den Ort (somit) zu einer Gebetsstätte, worin sich Gipsfiguren, Fußvolk und Reiter befanden. Weder er noch die (anderen) Muslime haben daran Anstoß genommen, sie beließen (die Figuren) wie sie waren. Sa'd vollendete das Gebet am Tage als er die (Stadt) betrat, da er dort residieren wollte. Das erste Freitagsgebet,das man im Irak für alle (Muslime) durchführte, war in Ktesiphon im Safar des Jahres 16? (März 637). Siehe: Rudi Paret: Das islamische Bilderverbot. In: J. Iten-Maritz (Hrsg.): Das Orientteppich-Seminar. Heft 8 (1975). Übersetzung aus dem Arabischen: Benutzer:Orientalist.
Diesem Bericht zufolge, den at-Tabari nach mehreren Quellen zusammenfassend schildert, gab es um die Zeit der ersten Eroberungen gar kein Bilderverbot. Erst mit der Münzreform unter den Umayyaden - in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts - setzt sich eine bilderfeindliche Haltung allmählich durch. Während die letzte umayyadische Münze ? unter sassanidischem Einfluß ? mit den Bild des Kalifen Abd al-Malik aus dem Jahre 703 (Jahr 84 der islamischen Zeitrechnung) stammt, tragen die Münzen der Folgezeit nur noch arabische Inschriften. Philip Grierson: The Monetary Reform of 'Abd al-Malik. In: Journal of the Economic and Social History of the Orient (JESHO), 3 (1960), S. 241-264; bes. 243 und 246.
Es ist ebenfalls 'Abd al-Malik, auf dessen Initiative der Bau des Felsendoms in Jerusalem zurückgeht, der sich im Innenraum durch reichhaltige Rankelemente und Mosaiken nach byzantischem Vorbild auszeichnet Myriam Rosen-Ayalon: The Early Islamic Monuments of the al-Haram al-Sharif. An Iconographic Study. Qedem. Monographs of the Institute of Archaelogogy. The Hebrew University of Jerusalem. 28 (1989). Bes. Colour Plates I-XVI. ohne Abbildungen von Mensch oder Tier. Seine Nachfolger Hischam und al-Walid II., regiert zwischen 724-744, sind die Bauherren der prachtvollen Khirbat al-Mafdschar - "Hischam-Palast" genannt - bei (Abdallah ibn az-Zubair vernichtet worden The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 9. S.889; nach der Stadtgeschichte Mekkas von al-Azraqi
Das Edikt des Umayyadenkalif Yazid_ibn_'Abd_al-Malik über die Zerstörung von Bildern in christlichen Kirchen auf seinem Staatsgebiet im Jahre 721 oder 722 ist im Zusammenhang mit den damals entfachten Diskussionen im byzantinischen Reich über den christlichen Bilderkult zu sehen A. A. Vasiliev: The Iconoclastic Edict of the Caliph Yazid II. A.D. 721. In: Dumbarton Oaks Papers, Nr. 9 und 10 (1955-1956), S. 23-47; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 9. S.889
Generell lässt sich aber feststellen, dass die bildliche Darstellung in Kunst und Architektur um so stärker vermieden wird, je
? näher das Bau- oder Kunstwerk dem religiösen Bereich steht (z.B. die Moschee und ihr Inventar),
? glaubensstrenger das Umfeld (Auftraggeber, Künstler, Herrscher) ist, in dem ein Bau- oder Kunstwerk entsteht,
? mehr Menschen der Bereich zugänglich ist, in dem sich ein Bau- oder Kunstwerk befindet.
Islamischer Ikonoklasmus
Gelegentlich finden sich muslimische ikonoklastische Übergriffe gegen heilige Bildwerke anderer Religionen. Für die moderne Zeit gilt als Beispiel die Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan und -Fresken sowie buddhistischer Ausstellungsstücke des Museums in Kabul durch die Taliban im Jahr 2001.
Die Darstellung des Propheten wird gescheut oder man lässt ihn zumindest einen Gesichtsschleier tragen. In Verbindung mit der großen Bedeutung des Wortes, gleichsam als Träger der Offenbarung, führt das Vermeiden bildlicher Darstellungen zu einer überragenden Rolle von Schrift (Kalligraphie) und Ornament in der islamischen Kunst. Dabei wird die Schrift häufig selbst zum Schmuck oder Ornamente werden schriftähnlich gestaltet.
Anmerkungen
Siehe auch
Acheiropoieton
Bilderverehrung
Abgott
Götze
Literatur
Rudi Paret: Das islamische Bilderverbot und die Schia, in: Erwin Gräf (ed.), Festschrift Werner Caskel, Leiden 1968, S. 224-232
* R. Paret: Textbelege zum islamischen Bilderverbot. In: Das Werk des Künstlers. Studien H. Schrade dargebracht. Stuttgart 1960, S. 36-48
* Ibric Almir: Das Bilderverbot im Islam. Eine Einführung. Tectum-Verl., Marburg 2004 ISBN 3-8288-8766-X
* Ibric Almir: Islamisches Bilderverbot vom Mittel- bis ins DigitalzeitalterLit Verl., Wien/Münster ISBN: 3-8258-9597-1

