Investitionsschutzabkommen
Bilateral Investment Treaties (BIT) sind bilaterale Investitionsschutzabkommen. Sie bieten Investitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen. Erleidet beispielsweise ein ausländischer Unternehmer Schäden an seiner Investition aufgrund einer Verletzung der Investitionsschutzpflichten des Gaststaates, so kann dieser den fremden Staat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Hierdurch wird erreicht, dass der Gaststaat dem ausländischen Investor nicht durch einseitige nationale Maßnahmen den Klageweg verbauen und dessen Rechtsdurchsetzung verhindern kann. Das zuständige Schiedsgericht (beispielsweise das International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID)) ist in dem BIT festgelegt. Die erwirkten Schiedssprüche sind in der Regel nach dem "New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche" international vollstreckbar. Während ältere BITs sich im wesentlichen auf den Schutz bereits getätigter Investitionen beschränken, beziehen neuere Verträge zunehmend auch die vorgeschaltete Frage des Marktzugangs, also der Möglichkeit, überhaupt als Ausländer eine bestimmte Investition vornehmen zu dürfen, in ihren Anwendungsbereich ein.Vorläufer der BITs waren verschiedene Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträge, die zwischen einzelnen Staaten bereits in früheren Jahrhunderten bestanden und die teilweise u. a. auch investitionsschützende Vorschriften enthielten. Die ersten BITs der heutigen Art wurden in den fünfziger Jahren entwickelt (insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland) und typischerweise zwischen einem Industrieland und einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland abgeschlossen. Nach dem Fall des "Eisernen Vorhangs" kam es zu einer Welle neuer Vertragsschlüsse, so dass heutzutage weltweit über 2000 derartiger Verträge in Kraft sind. Allein die Bundesrepublik Deutschland unterhält bilaterale Investitionsschutzabkommen mit mehr als 140 Staaten.
Neben den BITs finden sich völkerrechtliche Investitionsschutzvorschriften auch in einer Reihe regionaler Wirtschaftsabkommen (z. B. NAFTA, MERCOSUR) sowie in internationalen Übereinkommen, etwa im Rahmen der WTO (TRIPS-Abkommen, GATS-Abkommen, TRIMs-Abkommen). Ein Versuch, das zunehmend unübersichtliche System weltweit tausender BITs durch ein einheitliches multilaterales Abkommen zu ersetzen, ist Ende der neunziger Jahre mit dem Multilateral Agreement on Investment (MAI) innerhalb der OECD vorerst gescheitert.
Zahlreiche bilaterale und multilaterale Investitionsschutzabkommen sowie Musterabkommen einzelner Staaten sind unter folgendem Link zu finden: http://www.unctadxi.org/templates/DocSearch____780.aspx

