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Bilanzidentität
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Bilanzidentität
Unter
Bilanzidentität wird in der
Buchführung der Bilanzierungsgrundsatz gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verstanden, der vorschreibt, dass in der
Eröffnungsbilanz die Wertansätze für das Anlage- und Umlaufvermögen des Betriebes nicht von denen der
Schlussbilanz des Vorjahres abweichen dürfen.
Dies soll verhindern, dass Unternehmen einen unzutreffenden Gewinn ausweisen. Sie könnten hier einen größeren Gesamtwert vortäuschen und sich dadurch Vorteile bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder bei Fusionen verschaffen oder andererseits zu niedrige Gewinne gegenüber dem
Finanzamt
erklären.
Eine Durchbrechung der Bilanzidentität ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, die in
§ 252 Abs. 2 HGB geregelt sind.