Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
BGÖ
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Das
Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (
BGÖ, Kurzform
Öffentlichkeitsgesetz) ist das
Informationsfreiheitsgesetz der
Schweiz. Das Gesetz ist vom 17. Dezember 2004 und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der nunmehr
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter heißt.
Siehe auch
Akteneinsicht (Schweiz)
Weblinks
•
Text des Öffentlichkeitsgesetzes (PDF-Datei)