Berlin/Bonn-Gesetz
Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche_Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden sowie anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 03. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.Die im Berlin/Bonn-Gesetz geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1.9.2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Art. 22 GG lautet nunmehr: ?Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird in einem Bundesgesetz geregelt.? Die bisherige Regelung über die Bundesflagge (?Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.?) wurde Art. 22 Abs. 2 GG. Ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel existiert bislang nicht.
Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten, und gibt der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn. Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Titel ?Bundesstadt? führen.
Gleichzeitig war das Berlin/Bonn-Gesetz die Grundlage der ?Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen
für die Region Bonn? vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Damit wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich so auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (Bahnanbindung des Flughafens) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das noch vor der Verwirklichung stehende bedeutendste Ausgleichprojekt, die Erweiterung des Internationalen_Kongresszentrums_Bundeshaus_Bonn wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.
Der Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den bisherigen Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden, die aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet nach Bonn umzogen: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.
Angesichts des Umstandes, dass Deutschland das einzige Industrieland mit zwei Regierungssitzen, welche noch dazu über 500 km voneinander entfernt liegen, ist und der mit der Aufteilung unbestreitbar verbundenen Zusatzkosten und Effizienzverluste, ist die Frage des Umzugs der Restministerien aus Bonn nach Berlin seit 1994 mit steter Regelmäßigkeit Gegenstand der politischen Diskussion. Gegen einen Umzug wird häufig angeführt, dass der in Bonn ansässige Bundesrechnungshof in einem nicht öffentlich zugänglichen Gutachten aus dem Jahr 2002 für einen Komplettumzug ca. 5 Mrd. Euro Kosten errechnet habe, deren folgende Zinslasten ebenfalls gegen den Nutzen eines Komplettumzugs aufzurechnen seien. An einer offiziellen Bestätigung des Bundesrechnungshofes dafür, dass eine solche Schätzung überhaupt existiert, fehlt es indes.
In einem vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages initiierten Gutachten hat das Bundesinnenministerium im April 2007 eine Zahl von 132.000 Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin nur für das Jahr 2006 ermittelt. Damit einhergehend wurde auf signifikante Reibungsverluste und erhebliche Kommunikationsdefizite in Folge der Unvollständigkeit des Umzuges, zugleich aber auch auf die geringe Bereitschaft der Bonner Ministerialbeamten zum Umzug hingewiesen. Im Haushaltsausschuss wurde im April 2007 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die Vorschläge zur Reduzierung der durch die Unvollständigkeit des Regierungsumzuges bedingten Kosten und zur Effizienzsteigerung der Regierung erarbeiten soll. Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat keine Entscheidungsgewalt in dieser Frage, kann jedoch Empfehlungen aussprechen. Über eine Fortsetzung des Regierungsumzuges der Ministerien können nur die Bundesregierung bzw. die Fachressorts entscheiden. Zur Vollendung des Umzuges wäre allerdings eine Änderung des Berlin/Bonn-Gesetzes mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Parallel zur Diskussion werden sowohl in Berlin wie auch in Bonn weitere Bau- und Erneuerungsmaßnahmen für Bundesministerien eingeleitet.
Mit der Aufnahme des Hauptstadtstatus Berlins in das Grundgesetz 2006 wurde die Revision des Berlin/Bonn-Gesetzes erneut diskutiert, da das Grundgesetz ein eigenes Gesetz zur Regelung des Hauptstadtstatus vorsieht. Ein solches Gesetz existiert bislang nicht.
Diese Bundesinstitutionen zogen unter anderem nach Bonn um (insgesamt 22):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von Frankfurt am Main
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Berlin
Bundeskartellamt von Berlin
Bundesrechnungshof von Frankfurt am Main
Bundesversicherungsamt von Berlin
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin) und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Berlin) (2002 mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt am Main, zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschmolzen)
Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (1995 mit dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zusammengelegt)
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesgesundheitsamt von Berlin (aufgelöst, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist verblieben)
* Zentralstelle Postbank (im Zuge der Postreform II aufgelöst)
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung von Frankfurt am Main
Errichtet wurden in Bonn
* Zentralstelle des Eisenbahnbundesamtes
* Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (im weiteren Sinne Nachfolger der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, Frankfurt/Main)
Teilweise verlagert wurden:
Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und Bundesbaudirektion (2002 verschmolzen zum Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, jetzt ausschließlich Bonn)
Statistisches Bundesamt (Haupststelle Wiesbaden, Außenstelle Berlin)
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hauptstelle Hannover, Außenstelle Berlin)
Bundesamt für Strahlenschutz (Hauptstelle Salzgitter, Außenstelle Berlin).
Siehe auch
Liste der internationalen Organisationen in Bonn
Weblinks
• Berlin/Bonn-Gesetz bei bundesrecht.juris.de
• Übersicht der geförderten Ausgleichsprojekte bei bonn.de
Literatur
* Andreas Salz: Bonn-Berlin: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2006, ISBN 3-86582-342-4

