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Bergwerkseigentum
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Bergwerkseigentum
Bergwerkseigentum ist ein
Rechtsbegriff aus dem
Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Es handelt sich um eine
Bergbauberechtigung. Das Bergwerkseigentum gewährt das Recht, den
Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist flächenmäßig begrenzt und gilt bis zur "ewigen Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Beim Bergwerkseigentum handelt es sich um ein grundstücksgleiches Recht, das vom Staat verliehen wird (
Bergregal). Das Bergwerkseigentum wird beim
Grundbuchamt in das
Berggrundbuch eingetragen.
Literatur
* Bundesberggesetz - Textausgabe mit einführenden Vorworten, Glückauf Verlag Essen 2002, ISBN 3-7739-1248-X