Bergung
Die Bergung bezeichnet laut Wörterbuch der Ständigen_Konferenz_für_Katastrophenvorsorge_und_Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.Definiert wird der Begriffe dabei im Wörterbuch des Zivil- und Katastrophenschutzes. [http://www.katastrophenvorsorge.de/pub/publications/WB%202006-SKK.pdf Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz]
Definition der Feuerwehr
Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der Rettung von Lebewesen und Bergung von Gegenständen bzw. Toten unterschieden.
Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2[http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_402322/DE/06__Fachinformationsstelle/03__Dienstvorschriften/06__Volltext__FwDV/FwDV_202,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/FwDV%202.pdf Feuerwehrdienstvorschrift 2, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe] in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmanausbildung Teil I) die Rede ist.

