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Bergmeister (Beruf)
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Bergmeister (Beruf)
Ein
Bergmeister war ein neben dem
Bergvogt an einem
Berggericht tätiger Beamter. Während ausschließlich dem Bergvogt in seiner Funktion als Bergwerksdirektor Steinkohlegruben unterstanden, war der rangniedrigere Bergmeister für Erzgruben, Kalk- und Steinbrüche zuständig. Ferner fielen in seien Verantwortungsbereich die Konzessionen, Abgaben und Abbauaufsicht.
Es gab im
Herzogtum Jülich Bergmeister am
Eschweiler und am
Gressenicher Berggericht.