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Beobachterstatus
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Beobachterstatus
Der
Beobachterstatus beschreibt den Zustand einer
Person, einem
Gremium oder einem
Organ, nur als
Beobachter anzugehören. Man erfährt, was das Gremium beschließt und kann auch argumentieren. Jedoch hat man keine Entscheidungskompetenzen.
Zum Beispiel haben
Deutschland und
Frankreich Abgesandte in das jeweils andere
Kabinett entsendet, die Beobachterstatus haben.
Die
Schweiz hatte in den
Vereinten_Nationen seit deren Gründung bis zu ihrem Beitritt nur Beobachterstatus.