Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Belegexemplar
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Belegexemplar
Ein
Belegexemplar ist ein Nachweisexemplar einer Zeitschrift oder Zeitung. Es dient als Nachweis, dass eine Anzeige erschienen ist.
Deutschland
Belegexemplarrecht
Basiert eine Veröffentlichung zum Teil oder vollständig auf Archiv- oder Bibliotheksgut, ist der
Autor dazu verpflichtet, zu gewissen Konditionen abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen, dem
Archiv oder der
Bibliothek ein
Belegexemplar zu überlassen.
Siehe auch
Pflichtexemplar
Weblinks
•
Ausarbeitung zu Belegexemplaren in Archiven und Bibliotheken