Beitrittsvertrag 2003
Der Beitrittsvertrag 2003 war ein Vertrag zwischen der Europäischen_Union und zehn Ländern (Tschechien, Estland, Republik Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei) über den Beitritt dieser Länder zur EU. Gleichzeitig änderte der Vertrag einige Bestimmungen, die ursprünglich durch den Vertrag von Nizza festgelegt worden waren.Der Beitrittsvertrag 2003 wurde am 16. April 2003 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und den zehn Beitrittsländern am Europäischen_Rat von Athen unterzeichnet.
Er trat am 1. Mai 2004 in Kraft und löste damit den Vertrag von Nizza, der die EU-Erweiterung 2004 vorbereitete, ab. Der Beschluss zur Erweiterung wurde bereits im Dezember 2002 in Kopenhagen, nachdem über zehn Jahre über den Beitritt verhandelt wurde, endgültig gefasst. Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten mit den Beitrittsländern auf ein Finanzpaket für die ersten Jahre der Erweiterung.
Der Titel des Hauptvertrags ist: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Er wurde zusammen mit den anderen Beschlüssen zur Erweiterung am 23. September 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union [http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/l_23620030923de.html veröffentlicht] und ist ein riesiges Vertragwerk, bestehend aus Einzelverträgen mit den Betrittsländern, Übergangsbestimmungen und vielen weiteren Abkommen. Die 10 Jahre, die an der Erweiterung gearbeitet wurde spiegeln sich allein in der Größe der Einzeltexte wieder.
Dieser [http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/L_2003236DE/L2003236DE.001701.htm Hauptteil]
enthält lediglich die Namen und Unterschriften aller 25 Vertragspartner und
legt lediglich fest, wie die eigentlich
[http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/L_2003236DE/L2003236DE.003301.htm Akte],
die Teil des Vertrags ist, aber ein separates Dokument ist, anzuwenden ist.
Bestimmungen des Vertrags
Zu einem großen Teil legt der Vertrag die Übergangsfristen und Finanzhilfen
für die Beitrittsländer fest. Aber auch allgemeine, z.B. bereits im Vertrag
von Nizza festgelegte Bestimmungen berührt der Erweiterungsvertrag,
z.B. verschiebt er unter dem Punkt Übergangbestimmungen das
Datum über die Einführung der neuen Doppelten_Mehrheit
im Rat der Europäischen Union vom 1. Januar 2005 auf den 1. November 2004.
Weblinks
• Der Vertrag mit allen Dokumenten
• Die Beitrittsverträge (in html, PDF und TIFF)
• Amtsblatt der EU: Akte betreffend den Beitritt
• Amtsblatt der EU: Anlagen zu den Anhängen

