Beitrittspartnerschaft
Die Beitrittspartnerschaft ist das zentrale Dokument zwischen der Europäischen_Kommission und den Erweiterungskandidaten für die Vergabe von Unterstützungsleistungen. In der Beitrittspartnerschaft werden die Prioritäten bei der Vorbereitung des Landes auf die EU-Erweiterung, insbesondere bei der Umsetzung des Gemeinsamen Besitzstandes (Acquis communautaire), ausführlich erläutert; sie stellt die Grundlage für die Zuteilung der Heranführungshilfen (Instruments for Pre-Accession) aus den Gemeinschaftsfonds dar.Die ersten Beitrittspartnerschaften wurden vom Rat 1998 mit jedem einzelnen beitrittswilligen Land (ausgenommen Zypern) geschlossen. Die Einhaltung der für die Beitrittspartnerschaften festgelegten Prioritäten wird von der Europäischen_Kommission in den Fortschrittsberichten beobachtet. Er herrscht das Prinzip der Konditionalität.
Hauptartikel: Europäische Union

