Beistellung
Der Begriff Beistellung bezeichnet einen Ablauf in der Technik und einen Begriff aus der Energiewirtschaft.Technik
Die Beistellung (Vorschubbewegung) ist die Vorbewegung der Schleifscheibe oder des Fräswerkzeuges gegen das Werkstück in einer Werkzeugmaschine, die entweder radial, schrittweise oder stetig verlaufen kann, von Hand oder selbsttätig. So wird z. B. ein Fräskopf über ein Stück Holz geführt, um eine Nut einzufräsen.
Energiewirtschaft
In der Energiewirtschaft ist die Beistellung eine Marktöffnungsregel. Mit der Beistellung wird ein Verfahren der Wechselmöglichkeit von Endkunden (Verbrauchern) beim Bezug von Energie (Strom, Gas) oder bei Telekommunikationsdienstleistungen bezeichnet.
Der private Endkunde schließt seinen Versorgungsvertrag (Gas- bzw. Strom, Telekommunikationsdienstleistungen) mit dem neuen Versorger/Dienstleister. Dieser bezieht die Energie/Dienstleistung (Gas bzw. Strom, Telekommunikationsdienstleistungen) vom örtlichen Netzbetreiber(bzw. dessen assoziiertem Lieferant), der bisher das Monopol hatte, im Rahmen eines Beistellungsvertrags. Durch dieses Dreiecksverhältnis wird dem Endkunden die Möglichkeit gegeben, den unmittelbaren Vertragspartner selbst zu wählen. Nachteilig ist dabei jedoch, dass der Endkunde mittelbar weiterhin vom lokalen Netzbetreiber/Anbieter abhängig bleibt und der Netzbetreiber/Anbieter in seinem ehemaligen Versorgungsgebiet weiterhin einen gesicherten Abnahmemarkt hat und die Produkte u.U. teurer per Beistellung vermarktet als mit Angeboten direkt an seine Endkunden gibt.

