Beistandschaft
Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen_Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder. Anders als die Amtspflegschaft, die kraft Gesetzes bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes eintrat (falls nicht wegen Minderjährigkeit der Mutter Amtsvormundschaft eintrat), ist die Beistandschaft eine freiwillige Unterstützungsleistung, die nach SGB-VIII allen Müttern nichtehelicher Kinder seitens der Jugendämter angeboten wird. Sie kommt auf formlosen Antrag zustande. Der Antrag kann vom allein sorgeberechtigten Elternteil oder (bei gemeinsamer Sorge) von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, gestellt werden.Beistand kann nur das Jugendamt werden. Deshalb wird die Beistandschaft bisweilen auch "Amtsbeistandschaft" genannt. Das Jugendamt beauftragt einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit der Wahrnehmung der Aufgaben ( SGB-VIII). Diese/r ist dann gesetzlicher Vertreter des Kindes in einem oder 2 Bereichen:
- Vaterschaftsfeststellung des Kindes. Sofern die Abstammungsgutachten /DNA-Analyse.
- Unterhaltsgeltendmachung für das Kind. Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt (§ ff. BGB) bestellt werden. Hier kann ebenfalls freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde (z.B. bei der Urkundsperson des Jugendamtes) oder gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche ( BGB), um die Höhe des Unterhaltes klären zu können und Betreuung
• Umgangsrecht], [[elterliche Sorge, Kindeswohl, Unterhalt
• Schwerpunktthema_Beistandschaft_in_der_Zeitschrift_[[Jugendhilfe-aktuell/'>Stieffamilie]
Weblinks
* http://dejure.org/gesetze/BGB/1712.html Rechtsgrundlage der Beistandschaft
* http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Thema
• Schwerpunktthema Beistandschaft in der Zeitschrift [[Jugendhilfe-aktuell 2/2006 des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe

