Beihilfenverordnung
Eine Beihilfenverordnung ist eine Verordnung über die Absicherung von Beamten bei Geburts-, Todes und Krankheitsfällen. Aufgrund der Rechtsetzungshoheit gibt es eine Beihilfeverordnung des Bundes (für Bundesbeamte, Richter des Bundes) sowie 16 Beihilfeverordnungen der Bundesländer (für die Landes- und Kommunalbeamten incl. Landesrichter).Bund, Länder, Kommunen und Einrichtungen, die Kraft Gesetzes dazu berechtigt sind Beamte zu haben, müssen für ihre Bediensteten entsprechende Vorschriften zur Absicherung bei Geburts-, Todes und Krankheitsfällen erlassen. Ein Beamter ist i. d. R. zu einem Anteil über dieses Gesetz für Aufwendungen in den genannten Fällen versichert. Den restlichen Anteil kann er, über private Krankenversicherungen abdecken. Der Prozentsatz, den die Behilfestelle übernimmt, hängt oft auch vom Familienstand des Berechtigten ab (sowie davon, ob er im aktiven Dienst steht oder sich im Ruhestand befindet.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen entsteht somit der jeweiligen Einrichtung nur die tatsächlichen Kosten für Behandlungen etc., was im Gegensatz zu einer Absicherung durch gesetzlichen Krankenkassen wesentlich günstiger ist, da der Arbeitgeberanteil an Pflege und Krankenversicherung umgerechnet höher ist als die eigentlichen Behandlungskosten. Zudem wird durch die Prüfung der Arztrechnungen durch die Festsetzungsstellen (Beihilfestellen), die für die Auszahlungen zuständig sind, eine weitere Einsparung erzielt.
Die meisten Beihilfeverordnungen enthalten jährliche Eigenanteile (Selbstbehalte). Auch werden Arztbehandlungskosten z.T. nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz nach der GoÄ bzw. GoZ anerkannt.
Siehe auch
Beihilfe (Beamtenrecht), freie Heilfürsorge
Weblinks
• Beihilfevorschriften des Bundes (Deutschland) (Fassung vom 1. Januar 2004; pdf-Datei, 660KB)
• Allgemeine Informationen rund um das Thema Beihilfe auf www.bund.de
• Beihilfeseiten NRW
• Beihilfenverordnung NRW (PDF)

