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Beigeschmack
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Beigeschmack
Das Wort
Beigeschmack (
Singularetantum) bezeichnet
* einen leichten, zusätzlichen
Geschmack, der den eigentlichen Geschmack eines Gerichts beeinflusst. So hat etwa ein Kirschkompott, welches aus Kirschen mit Steinen besteht, einen leichten Beigeschmack von Mandeln. Die Liste der verschiedenen Varianten eines kulinarischen Beigeschmacks ist offen. Zum Beispiel: süßlicher, bitterer, eigenartiger, unangenehmer Beigeschmack.
* im übertragenen Sinne eine Eigenschaft, welche als störend oder beeinträchtigend empfunden wird. Ein Vertrag etwa kann einen unangenehmen Beigeschmack haben, was bedeuten kann, dass er die Vertragspartner nicht gleichberechtigt behandelt, sondern eine Seite übervorteilt.